Darf der Mieter das Türschloss austauschen?
Darf ich ein altes Aufsteckschloss durch ein neues Aufsteckschloss austauschen? Muss ich meinen Vermieter vorher fragen? Dornmaß und Nuss passen aber ich muss da zusätzlich Schraubenlöcher reinbohren.
9 Antworten
Ja, das darf er. Das alte Schloss muss aufbewahrt und bei Auszug wieder spurlos angebracht werden.
Interssant, die Antworten findest du entweder im Mietvertrag oder beim Vermieter.
Eigentlich darfst du Zylinder Austausch, und Schloss Austauschen.
Veränderungen an und in den Mieträumen, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters vorgenommen werden. Die Erlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass der Mieter sich zur völligen oder teilweisen Wiederherstellung des früheren Zustandes im Falle seines Auszuges verpflichtet und dafür Sicherheit nach § 232 BGB leistet.
Der Vermieter kann seine Zustimmung von der Leistung einer angemessenen zusätzlichen Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes abhängig machen.
Hierzu musst Du Deinen Vermieter zumindest informieren.
Muss das schriftlich sein oder reicht eine Information über WhatsApp?
Und wenn er die Erlaubnis ablehnt?
Ich muss das Schloß aus Sicherheitsgründen durch ein Profilzylinder austauschen. Es gilt als relativ leicht, Buntbartschlösser auch ohne passenden Schlüssel mit einem einfachen Sperrhaken oder einem gebogenen Draht zu öffnen. In meinem Keller verschwinden Sachen und mein Autoreifen ist platt.
warum Schloss tauschen, nimm DIES: http://www.ebay.de/itm/Schluessellochsperre-fuer-BB-Buntbart-Einsteckschloss-Einbausicherung-Schlosssperre-/281190055384
Falls Du aber ein gutes Verhältnis mit ihm hast, ihr vllt sogar "per Du" seid, dann mache es über WA. Er wird es dir ja dann sicher bestätigen.
Warum sollte er es ablehnen?!
Es dient Deiner Sicherheit - er kann dir nicht verwehren das Schloss zu ändern, bzw. sicherer zu machen.
Die Günde, warum du dies tun möchtest/musst liegen ja auf der Hand.
Dir wäre es ja auch lieber, wenn nichts machen müsstest, oder ?
Gute Alternative 👍🏻👍🏻
Hallo,
Sie müssen Bohren ?
Da würde ich lieber Fragen .
Ob es nun besser ist oder nicht Interessiert keinen.
Gerade wen es von außen zu sehen ist würde ich das nicht ohne weiteres machen.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Darf-der-Mieter-das-Tuerschloss-wechseln-article19719242.html
Das mit den dürfen ist immer so eine Sache.
Löcher machen dürfen ?
Viel Glück
Du darfst alle Schlösser und Schließzylinder nach belieben austauschen. Dein Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel.
Du bist lediglich dazu verpflichtet, beim Auszug wieder den Ursprungszustand wieder herzustellen. Zusätzliche Löcher lassen sich leider nicht entfernen, also musst du eine andere Lösung suchen.
Die zusätzlichen Löscher sind aber vom Aufsteckschloss verdeckt und nicht sichtbar. Wenn ich ein Dübel in die Wand bohre muss ich doch nicht mein Vermieter fragen. Wieso bei einer Holztür?
Wenn die gebohrten Löcher später nicht sichtbar sind, darfst du sie bohren. Dübel in der wand sind grundsätzlich erlaubt, denn das ist eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung. Außerdem kannst du die Löcher beim Auszug zuspachteln.
Bei einer Holztür kann man Löcher nicht einfach zuspachteln, das würde man immer sehen, es sei denn, sie werden durch das Schloss verdeckt.
Angenommen man würde die Schraubenlöscher in der Holztür sehen, könnte ich diese wie bei einem Dübel genauso zuschmieren und übermahlen.
nein, das ist eben nicht, er hat das richtig schön begründet
löcher in der wand sind auch der vertragsgemäße gebrauch der wohnung
löcher in der tür nicht
Löcher in einer wand sieht man nicht mehr, wenn sie zu gespachtelt wurden und drüber tapeziert wurde. Wenn du die Löcher in der Tür so verspachteln kannst, dass sie nicht mehr zu erkennen sind, dann gilt der Ursprungszustand als wieder hergestellt. Sie dürfen aber wirklich nicht mehr sichtbar sein. Ich bezweifle, dass das so einfach machbar ist.
Zuschmieren und mit Holzfarbe überstreichen.
Wenn ich das Aufsteckschloss austausche, muss ich dem Vermieter das alte Schloss aushändigen oder darf ich es als Dekoteil behalten?
Du musst es aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen. Der Vermieter kann verlangen, dass du den Ursprungszustand wieder herstellst. Wobei das bei Löchern in einer Holztür schwer möglich sein wird.
Nein. Das wäre nicht vertragsmäßiger Gebrauch, sondern geht in Richtung Sachbeschädigung. In Holztüren bohrt man keine sichtbaren Löcher.
Ich würde das Schloss-Hochwertigere beim Auszug drin lassen und der Vermieter kann trotzdem den Ursprungszustand verlangen? Der wert der Tür ist doch gesteigert. Wenn ich dann den Ursprungszustand wieder herstelle sind die 4 zusätzlichen Löcher verdeckt.
Ich würde es schriftlich machen, per Einschreiben mit Rückschein.
Somit bist Du (absolut) auf der sicheren Seite, falls er dir damit mal "blöd kommen" sollte.
Ich würde im Schreiben auch um eine schriftliche Bestätigung/Erlaubnis bitten - diese dann abwarten und dann erst loswerkeln.