Darf der Lehrer die Schulnoten aus dem letzten Jahr in das diesjährige Zeugnis eintragen?

1 Antwort

Das müsstest Du mal genauer formulieren! Letztes SCHULjahr, oder letztes HALBjahr?

Üblich ist ja, Noten vom 1. Halbjahr ins GanzjahresZeugnis zu übernehmen! Am Gymmie in der Oberstufe ist das nicht üblich, weil es keinenGanzjahresNoten mehr sind, sondern SemesterNoten! Die Noten vom letzten Schuljahr zu übernehmen ist eher unüblich! Könnte aber bei einer speziellen SchulOrganisation erlaubt sein, wenn es dann das AbschlussZeugnis ist!

Keine Ahnung, wenn man im 2. Jahr einen SchreibmaschinenKurs hat und im 3. nicht, wäre da die Note doch ggf. interessant, wenn man sich damit bewerben will! Sport ist da zwar nicht so relevant, aber theoretisch könnte man es ähnlich behandeln!

Letztes Schuljahr nicht Halbjahr... Sorry

@KOKOD

Bei einem normalen Zeugnis müsste man einfach das Feld frei lassen! Wenn der Schüler (einzeln) beurlaubt wurde, ODER vllt der ganze Unterricht gekürzt wurde (Lehrermangel? Sporthalle abgebrannt?) würde man vllt sowas wie "n.e./nicht erteilt" eintragen (wenn es sonst Pflicht gewesen wäre).

Davon abgrenzen würde ich ein AbschlussZeugnis (8.4.?). DA würden sich alle Kurse lohnen, auch die, die man vllt nur ein Jahr/im letzten Schuljahr hatte!

Aber ich kenne mich mit BerufsSchulen und auch noch in Bayern kaum aus!

@Spikeman197

Ja bei uns gibt es großen Lehrermangel ... Und ja 8.4 ist ein komisches Datum ich weiß.

Aber danke für die Antworten

@KOKOD

In Bayern wird dies so gehandhabt , allerdings mit dem Vermerk, dass die die Note aus dem Vorjahr ist und aktuell kein Unterricht erteilt wurde.Den § habe ich leider nicht zur Hand.