Darf der Lehrer das Handy vor Schulbeginn einsammeln?

6 Antworten

Das ist von Schule zu Schule anders geregelt, doch einsammeln dürfen sie es solange man es a) garantiert kriegt sie unbeschädigt und nicht benutzt wiederzubekommen und b) der Verdacht liegt das sie während der Stunde (heimlich) benutzt werden

außerdem ist es ja nur gut gemeint das die Handys einegsammelt werden damit man während der Unterrichtszeit nicht abgelenkt ist.

Soweit ich weiß dürfen sie es glaube ich schon während des Unterrichts absammeln, aber während deiner Freizeit bzw. vor dem Unterricht oder "über das Wochenende" wie es das auch schon gab weil man unter der Stunde erwischt wurde dürfen sie eigentlich nicht, da es ja schließlich dein Eigentum und du bestimmt wer es wann bekommt und ein Lehrer darf es dir nicht abnehmen bzw. muss es zurückgeben wenn du nicht mehr in der Schule is.

Einfach so darf es nicht weggenommen werden, auch wenn ein Handy Verbot gilt.

Ein Lehrer darf das Handy nur wegnehmen wenn es den Unterricht stört z.B. wenn es benutzt wird oder klingelt. Wenn das Handy im Rucksack oder in einer Hosentasche ist, darf er es natürlich nicht wegnehmen, da es dort auch nicht stört.

Bei Prüfungen oder auch Arbeiten wird angeboten, dass man es während der Zeit auf das Pult legen kann, damit es in Fall, das es klingelt, nicht als Betrugsversuch gilt. Dies ist auch freiwillig.

Wenn Ihr Euch ordentlich benehmen würdet - genau: Handy aus - dann würde der Lehrer nicht zu dieser Maßnahme greifen müssen. Da ihn aber das Geklingel nervt und Euer ständiger Blick auf den Schoß, ist er ja quasi dazu gezwungen. Oder ;-) ?

Aber der Unterricht hat ja nich garnicht begonnen 

@sarah1609

Wann soll er sie denn einsammeln? Mitten im Unterricht ?? Lass Deins doch gleich zu Hause!

Das hängt eigentlich immer von der Schule ab, da, soweit ich weiß, die Schule in diesem Fall Hausrecht hat. 

Wenn also deine Schule die Handybenutzung vor Unterrichtsbeginn erlaubt gehe ich davon aus, dass er es euch nicht abnehmen darf. Möglicherweise solltet ihr ihn oder die Schulleitung beim nächsten Mal darauf ansprechen und zur Klarheit einfach mal nachfragen! 

(Im Unterricht wäre die Situation natürlich noch anders geregelt.)