Darf der Lehrer auf eine mündliche Hausaufgabe eine Note 6 geben?

18 Antworten

ja aber gerechter weise darf er das nicht als hausaufgabe bewerten sondern als mündliche abfrage note nehmen

denn ansonsten würde das ja sogar auf nen verweis hinauslaufen (weil er ihr unterstellt hausaufgaben nicht zu machen) -- bei wiederholtem vorkommen -- was ja nicht der fall ist.  sie hat die hausaufgabe gemacht nur eben gerade zur zeit als der lehrer fragte noch den kopf von der vorherigen chemiearbeit voll -- und das war wohl wichtiger.

aber klar:  abfragen und mündliche note eintragen geht immer ... aber dafür gibts dann keinen verweis .. egal wie oft man mündl. versagt.

vielleicht hilfst es wenn die mutter den lehrer anruft und sagt sie war dabei wie sie es durchgelesen hat

übrigens: mir hat ein lehrer mal 6 mal hintereinander eine mündliche 6 reingehauen ... konnte mir aber keinen verweis geben und auch nicht durchfallen lassen ... denn schriftlich kann er ja nicht so seine willkür spielen lassen, sodass ich selbst mit einer glatten 6 mündlich durch das doppelte schriftlich immer noch rauskomm aus den miesen.  und es handelte sich nicht um hausaufgabe .. sondern nur um normale abfrage ...

Ja, leider kann die Deutschlehrerin das tun.

Die Hausaufgabenstellung war ja, dass der Text gelesen und "verstanden" werden sollte, wenn dies seitens Deiner Tochter passiert ist, sollte sie auch in der Lage gewesen sein, den Inhalt des Textes, ergo um was es darin ging, grob zu erläutern.

Genauso gut hätte es andere Klassenkameraden mit dieser Frage "treffen"können, die dieselbe Chemiearbeit vorher geschrieben haben. Das ist erstens keine Seltenheit und zweitens schlicht und ergreifend völlig in Ordnung und nicht zuviel verlangt, dass eine solche Hausaufgabe, dann eben "mündlich" kontrolliert und auch benotet wird.

Das liegt im Ermessen des Lehrers.

LG

Nein, darf sie nicht.

Die Aufgabe war "Lies den Text" und (hoffentlich) unter Zeugen hat sie das getan.

Die Aufgabe war NICHT "Lies den Text und merk dir den Inhalt oder fasse ihn zusammen" oder ähnliches.

Generell darf eine Hausaufgabe, egal schriftlich oder mündlich, niemals benotet werden, da nicht nachweisbar ist, wer die Hausaufgabe angefertigt hat. Könnte ja sein dass dein Mann Mathe-Prof ist und die Aufgaben deiner Tochter rechnet oder so.

Lege schriftlich Widerspruch ein, im Verteiler nimmst du das Direktorat auf. Verlange eine ausführliche Stellungnahme und Klärung der Thematik.

Leider ja, denn es wurde ja nicht das Nichterledigen der Hausaufgabe benotet, sondern das Nichtbeantwortenkönnen der Frage der Lehrerin. Deine Tochter hätte außerdem sagen können: "Einen Augenblick bitte, wir haben gerade eine Chemiearbeit geschrieben, ich muss mich erst einmal kurz auf das Gelesene besinnen." Und offenbar konnten ja andere Schüler trotz der Chemiearbeit etwas zu dem Deutschtext sagen.

Außerdem stelllt sich die Frage, ob die Lehrerin diese Zensur wirklich sofort notiert hat oder ob es nicht vielleicht eine gerade bei Gymnasiallehrern so beliebte leere Drohung war.

Das darf er...

Aber fürs nächste mal.. Schreibt einfach ein paar Stichpunkte auf einen Zettel, den sie sich vor der Stunde nochmal anschaut. Auch nach einer Arbeit. Muss ja nicht 1 werden, hilft aber um nicht auf 6 bzw. 5 zu kommen :)

LG