Darf der Kindsvater trotz Urteil, Fotos vom gemeinsamen Sohn Posten, wo die Augen unerkentlich gemacht wurden?
Liebe Leser.
Mein Ex hat nach der Trennung immer wieder gegen meinen Willen Fotos von unserem Sohn auf öffentliche Plattformen ins Netz gestellt.
Nachdem es übers Gericht geklärt werden musste, das Fotos nur mit Zustimmung des anderen Elternteil erlaubt sind, hat er innerhalb einer Woche wieder 2 Fotos veröffentlicht, wo man die Augen nicht erkennt, dafür aber den Rest.
Unter anderem ist unser Sohn auf einem Foto halbnackt im Freibad zu sehen. Sichtbar für die ganze Welt.
Es ist klar ersichtlich, das es sich bei dem Kind auf den Fotos um unseren Sohn handelt.
Ich bin davon ausgegangen, das mit sämtliche Fotos, alle Fotos gemeint sind, ob mit oder ohne Smiley über den Augen ... Kennt sich jemand aus ?
LG und danke im voraus ❤️
Leni
3 Antworten
Nein das darf man nicht. Man sollte auch nicht einfach so Kinderfotos ins Netz stellen. Oft genug sind diese auf Seiten gelandet und auch bei Menschen bei denen man sie auf keinen Fall haben will. Egal ob die von Mädchen oder Jungen. Kinder haben auch ein Recht auf Privatsphäre und man darf oder sollten Fotos nicht einfach ins Netz stellen. Man würde sie ja auch keinen wildfremden geben der irgendwo dannach fragt oder sie in der Innenstadt einfach in die Menge werfen. Genau das könnte man aber machen wenn man sie so einfach ins Netz stellt so daß sie jeder sehen kann. Dem Kind zuliebe sollte man das nicht tun.
Eltern sie das machen sollten sich so was mal ansehen
Im Gerichtsurteil steht sicherlich nicht "Fotos von den Augen des Sohnes" sondern jegliche Fotos.
Klare Sache. Und da würde ich auch mit aller Härte dagegen vorgehen, wenn er das nicht anders verstehen will. Viel Spaß, juristisch gesehen wird das ein Spaziergang.
Oder aber ihr werdet vernünftig und redet miteinander.
Das heisst du bist Urheberin der Fotos? Versieh die doch mit einer Lizenz - nur für persönlichen Gebrauch bestimmt, Lizenz für öffentliche Nutzung kostet 5000 Euro je Bild. :)
Ja das bin ich, wir haben 1x die Woche Emailkontakt und bei dem letzten habe ich ihm wegen meines guten Willen, 3 Bilder zukommen lassen. Dachte, er hätte das Urteil verstanden. Aber er hat sich auch trotz Annäherungsverbot, unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung, wieder auf weniger als 100m meiner Wohnung genähert 🙄
Für den Fall mit der Lizenz, einfach in der Email mit bei schreiben oder auf dem Foto ?
LG Leni
Könnte man schon machen, war aber mehr ein Spaß, ich glaube nicht dass so einer überhaupt 5000 Euro hat, oder? :D
Im Ernst: Er hat ja massiv gegen das Gerichtsurteil verstoßen, wurde da festgelegt was dann passiert?
Den Weg würde ich auch nicht einschlagen wollen, bin froh irgendwann Mal Ruhe im Karton zu haben. Interessiert mich einfach 😬 Aber unser Sohn ist zu 80% behindert und er macht einfach alles, um mir auf den Zwirn zu gehen, meine Nerven und Kraft brauche ich für meinen Jungen. Ich schaue Mal eben nach, was festgelegt wurde.
Wir haben eine Vereinbarung getroffen, da steht nichts von "gegen Verstoß" :/ LG Leni
Das wùrde Ich auch nicht so hinnehmen . Lg
Danke für die Antwort. Ich rede seit 9 Monaten. Nach dem Urteil von vor 3 Wochen war ich voller Hoffnung und habe ihm wieder Fotos zukommen lassen.... Leider beratungsresistent der Herr.