Darf der Insolvenzverwalter Mieteinnahmen zur Schuldentilgung einfordern?

5 Antworten

Hallo,

erstmal zum Haus. Grundsätzlich könnte der Insolvenzverwalter versuchen, das Haus zu verkaufen. Das ist aber oft wegen Grundbucheinträgen usw. so kompliziert, dass er es gar nicht versucht. Wenn er es aber nicht in die Masse nehmen will, dann müsste er eigentlich auch die Miete daraus freistellen. Immerhin kostet das Haus auch Unterhalt.

Dein Bekannter soll das Thema Haus einschl. Mieteinnahmen vom Insolvenzgericht klären lassen. Das geht am einfachsten so, dass er beim Insolvenzgericht anruft (Telefonnummer steht auf dem Bescheid) und sich mittels seinem Aktenzeichen mit dem zuständigen Rechtspfleger verbinden lässt. Der Rechtspfleger ist während der ganzen Insolvenz bei Problemen sein Ansprechpartner - nicht der Treuhänder, der ist der Vertreter der Gläubiger.

Dem Rechtspfleger soll der das Thema mit dem Haus schildern und sagen, dass er nicht versteht, wieso er die Mieteinnahmen an den Treuhänder überweisen soll, wo er doch unter der Pfländungsfreigrenze liegt.

Das Gericht entscheidet dann nach Sachlage und informiert den Treuhänder.

Viel Glück

Das ist vollkommen normal, das Einkünfte aus Vermietung an den Zwangsverwalter fließen und der u.a. daraus die Forderungen der Gläubiger bedienen kann.

Die Gefahr , das ein Haus vermögensmäßig untergeht geht, droht nicht vom Zwangsverwalter sondern von den Gläubigern, die über eine einzutragengende Zwangssicherunghypothek, soweit nicht bereits ein Grundpfanrecht eingetragen wäre, das Haus versteigern lassen könne.

Dann sind Haus und Mieteinnahme weg; der verbleibende Erlös fließt in die Kasse für die Gläubiger!

Der Freund hat offenkundig bisher lediglich Glück gehabt, dass keiner seiner Gläubiger clever genug ist - hier wäre ein solcher Fehler nicht passiert!

Du schreibst, der Untermieter zahlt 200 Euro Miete, der Insolvenzverwalter fordert 150 Euro. daraus schließe ich, dass 150 Euro über der Freigrenze liegen? Die Differenz wäre zu klären. Ich würde ein Gespräch mit dem Vrwalter suchen und ggf. Bilder von der Baufälligkeit det der Ruine vorlegen, evtl. lässt sich da etwas machen. Das Haus nimmt ihm keiner weg, wenn es keinen materiellen Wert hat, der bei Veräußerung zur Schuldentilgung dienen könnte.

Hallo, nein, die Pfändungsfreigrenze beträgt 1.079,99€ , und mein Bekannter liegt darunter wenn man alles zusammen rechnet.Deshalb kann ich das irgendwo nicht nachvollziehen.

@Aika1938

Der Insol.sieht wahrscheinlich die monatl. Mieteinnahmen auf dem Konto, ein klärendes Gespräch mit diesem wäre dann doch angebracht.

Und muss er jetzt damit rechnen dass er das Haus auch weggenommen bekommt obwohl es quasi eine Ruine ist?

Wenn der Insolvenzverwalter die Miete einfordert, denke ich, dass Dir Dein Bekannter was verschwiegen hat. Das Haus wird ihm gar nicht mehr gehören, sondern schon gepfändet sein. Es gehört zur Masse und alle Einnahmen daraus fließen der Masse zu. Die Miete ist also nicht mehr das Einkommen des Bekannten, sondern der Gläubiger. Sollte dem Bekannten das so noch nicht bekannt sein, sollte er mal etwas recherchieren.

Der Zustand des Hauses und auch die 100 €, die Dein Bekannter bezahlt hat, sagen nichts aus darüber, welchen Wert das Zeugs hat. Entscheidend ist hier nicht der Wert und Zustand des Hauses, sondern das Grundstück, auf dem es steht.

Das Grundstück hat den ortsüblichen Wert abzüglich Abbruchkosten. Es wird wohl irgendwann zwangsversteigert und dann wird sich vermutlich jemand dafür interessieren, für den der Abbruch die geringsten Kosten ausmacht, nämlich ein Abbruchunternehmer, der mit dem Abbruch mal eben eine Lücke in seinem Auftragsbuch ausfüllen kann.

Ganz ehrlich? Er kann doch froh sein, wenn er die Bruchbude los ist. Was will er damit, wenn er eh schon pleite ist. So ein Objekt ist ein Fass ohne Boden. Wenn er das nicht erkennt, ist das vielleicht auch der Grund warum er in den Schlamassel rein geraten ist.