Darf der Hort bei Bagatelldelikten die Kinder nach Hause schicken?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann wendet euch bitte an den Betreiber des Hortes.

Und einem Kind wegen Missachtens allgemeiner Verbote Hortverbot zu erteilen ist schlicht lächerlich. Wird der Hort u.a. aus öffentlichen Mitteln finanziert?

Moin,

ich habe grad ein ganz flaues Gefühl im Magen. Die Kinder werden nach Hause geschickt? Allein und ohne Wissen der Eltern?

Nun, ich gehöre der Seite der Betreuenden an auch wenn ein Internat vielleicht nicht wirklich vergleichbar ist, aber der Sinn einer solchen einrichtung ist doch, dass die Kinder während der Abwesenheit der Eltern gut versorgt sind. Eine Entlassung in den Strassenverkehr kann bereits eine Verletzung der Fürsorgepflicht darstellen.

Davon, dass die Kinder dann (bestenfalls zu Hause) unbetreut sind möchte ich gar nicht erst anfangen.

Auch finde ich, dass die Betreuer durchaus in der Lage sein sollten Regelbrüche zu ahnden ohne die Gesundheit zu gefährden.

Dennoch:

Die Frage ist ja, was ist nun zu tun? Ich würde da jetzt erst einmal kein "Fass aufmachen".

Wurde der Sohn wirklich nach Hause gechickt? Wenn ja durch wen.

Mit der Betreffenden Kraft würde ich das Gespäch suchen und vorwurfsfrei fragen, was war und warum dieses oder jenes geschah.

Wenn dann deine sichtweise dargelegt wird und keine Einigung für zukünftige Fälle erzielt wird sollte die Leitung zu ihrer Sicht befragt werden.

Wenn auch hier nicht das gewünschte Ergebnis erzielt wird wäre es meiner Meinung nach angesagt, zu ermitteln, ob du mit der Meinung allein stehst oder die anderen Eltern ähnliche Probleme haben.

LG

Rechtlich habt ihr einen Betreuungsvertrag mit dem Hort, der regelt, dass die Kinder für eine bestimmte Zeitspanne dort betreut werden. Da ich es durchaus als üblich für Kinder ansehe, dass sie ihre Grenzen austesten, muss der Hort dies entsprechend als Gegebenheit berücksichtigen. Das bedeutet, dass der Hort pädagogische Maßnahmen weder zu Lasten der Eltern, noch wider das Wohl des Kindes treffen darf. Ich sehe das als Verstoß gegen den Betreuungsvertrag!

Natürlich mag es bedauerliche Einzelfälle geben, in denen ein Kind aufgrund massiv auffälligen Verhaltens schlicht nicht für diese Art der Betreuung geeignet ist, aber für das Gros der Kinder dort wird das sicher nicht gelten.

Das ein oder andere Kind könnte sogar auf den Gedanken kommen, dass das ja eine prima Möglichkeit ist, nicht in den Hort zu müssen, sondern zu Hause bleiben zu dürfen und so absichtlich Mist bauen. Und - schwupps - haben wir ein Kind mit "auffälligem Verhalten".

Richtig. Zumal man ja auch für die vereinbarte Leistung zahlt.

Hallo!

Ich würde mich an deiner Stelle, bevor irgendwas angekurbelt wird, mit anderen Eltern kurzschließen und dann, wenn die auch dieser Meinung sind, dass das überzeichnet ist, geschlossen zum Betreiber gehen. Allerdings bringt das nur was, wenn es eine Kommune ist - ein privater Hortbetreiber darf machen, was er will; die Kommune wird da eher mal hellhörig und lenkt ein, zumal es passieren kann, dass das Hortpersonal Dinge macht, von denen die Kommune nix groß mitbekommt und mit denen sie auch nicht immer einverstanden ist.

Ist der Hort privat, würde ich mir so schnell wie möglich eine andere Form der Kinder-Betreuung suchen.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bundesweit darf NIEMAND, der Kinder betreut, "machen was er will"! Auch wenn es hier kommunale Unterschiede gibt, so liegt doch immer eine Qualitätsvereinbarung zu Grunde, die einzuhalten ist - mal ganz abgesehen von den üblichen bundesweit geltenden Gesetzen (GG, BGB, SGB ...).

Also mit Klettergerüst sollte das nichts zu tun haben, sondern mit Gewalt, wenn also ein Kind absichtlich das andere Kind mit einem Stock über den Kopf haut, oder auf den Kopf absichtlich zielt und einen Stein wirft.

es ist eine REgelverletzung gewesen. Alles andere läuft doch auf Diskussionen ohne Ende hinaus. "das andere Kind hat aber angefangen." "Der Steinewerfer hat es doch nicht absichtlich gemacht." blablabla… Inkonsequenz ohne Ende.

Die Drei Punkte Regelung war vorher bekannt. Die Eltern können vorher darüber diskutieren und vorher einen Regelkatalog aufstellen.

@Dahika

War nicht vorher bekannt ...

@Quadfliege

Das glaubst du doch selber nicht...! Es ist dir schlicht a, A.... vorbei gegangen bis es dich erwischt hat.