Darf der Hausmeister mich öffentlich ausschreiben?

9 Antworten

könnte den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen.

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

nein gilt nicht, da es ja nicht gelogen ist, dass die Hausreinigung nicht erbracht wurde.

@verreisterNutzer

Ich hätte dazu erwähnen müssen das er den Monat Januar mit ausgeschrieben hat. An dem ich aber zu 100% geputzt habe. Nämlich 1 Tag meinem Geburtstag daher weiß ich es so genau

@Janine271

dann wäre es eine Verleumdung + Beleidigung

Mach den Zettel einfach ab und gut ist, sollte er wieder einen aufhängen wende dich an den Vermieter und notfalls an den Mieterschutzbund.

Nein einen solchen Zettel darf er nicht platzieren und auch öffentlich rumschreien (ob es stimmt oder nicht) darf er nicht. Das verstößt gegen den Datenschutz. Nimm ihn also ab und weise ihn darauf hin, dass du eine schriftliche öffentliche Entschuldigung, genauso im Hausflur zu lesen, erwartest, da ihn sonst noch eine Anzeige wegen Beleidigung erwarten wird und du den Vermieter / Hausverwalter informieren wirst (so oder so schriftlich machen)

Ich werde den Zettel jetzt entfernen. Beschwerde beim Vermieter wird denke ich leider nix bringen. Der Hausmeister wohnt seit 30 Jahren hier und genießt ganz offen hier seine Narrenfreiheit.

ich würde mir nen Anwalt suchen, möglichst mit einem beeindruckenden Briefkopf, und mir ein kurzes Schreiben abfassen lassen an den Vermieter, wobei du dich über das Verhalten des Hausmeisters beschwerst und dir auch strafrechtliche Schritte vorbehältst - der Hausmeister steht doch sicher in der Nebenkostenabrechnung, die Mieter bezahlen ihn, ein Weisungsrecht an euch hat er nicht, und schon gar keine Rechte zur öffentlichen Anprangerung.