Darf der Hausmeister einfach ohne zu fragen in meinen keller?

7 Antworten

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Nein, das darf er nicht.

Der Keller gehört zu den gemieteten Räumen und ohne dein Einverständnis darf das der Hausmeister oder Eigentümer nicht betreten.

Die einzige Ausnahme ist die, wenn Gefahr im Verzuge ist durch einen Rohrbruch in deinem Kellerraum.

Ich denke, das darf er nicht, aber du bist ziemlich sicher dazu verpflichtet, ihn mit einem Schloss (z.B. einem Vorhängeschloss) zu sichern.

Abschließen wäre wohl die Lösung.

Da der Keller nicht abgeschlossen war, war das auch kein Einbruch.

Hat er den etwas entwendet?

Nee Einbruch war es nicht, aber Hausfriedensbruch! => Nicht wirklich besser.

dein keller ist im prionzip teil deiner wohnung, und die darf er nciht so ohne weiteres unangekündigt betreten.

den keller nicht abzuschließen ist allerdings sehr fahrlässig. du weist ja nicht, wer sonst noch drinnen war.

Nein, das darf er nicht.

Er darf ja auch nicht einfach in deine Wohnung.