Darf der Gerichtsvollzieher einen Gelbbrust ara pfänden?

7 Antworten

Eigentlich darf der Gerichtsvollziher nur Sachen von dir Pfänden (ja defacto passiert leider oft was anderes)..

Aber was Haustiere angeht, ist der § 811c Abs. 1 ZPO ziemlich eindeutig:

Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.

Dementsprechend kann der Papagei nicht gepfändet werden!

Allgemein zu schulden würde ich auch noch diesen Reader empfehlen http://vonunskriegtihrnix.blogsport.eu/
Da geht es zwar eig um was anderes, ist aber trotzdem ziemlich interresant..

Wenn Sie einen hohen Wert haben, dann ja. Ich brauch aber eine sichere Antwort.

@Fragenhilfe20

Ja nach Abs. 2 ist das unter bestimmten umständen möglich, ich habe aber kein komentar zur ZPO zur Hand also kann ich nicht viel mehr als der Gesetzestext selebr sagt aussagen.. Und der sagt im Abs. 2 nur folgendes:

Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.

Ich würde auf jeden Fall einen schriftlichen Beweis zu Hause aufbewahren, wo drin steht, daß der Papagei deiner Mutter gehört (sonst könnten sie ja annehmen, du sagst das nur als Ausrede, falls sie ihn pfänden wollen)

Das werden wir definitiv gleich ausstellen, wenn wir alles schriftlich haben, darf er dann ihn nicht mitnehmen, oder?

Die Maus wurde nur dadurch kaputt gehen, sobald fremde in ihre Nähe kommen, zieht sie sich zurück, sie kommt auf fremde Menschen und Tieren nicht zurecht.

Nicht nur wäre das schlimm für unsere Maus, sondern für mich und meine Mama wäre das ein Weltuntergang.

In Ahlen, nahe Münster hat man einen Mops gepfändet. Das war leider legal. Es hat aber viel Aufschrei in der Presse gegeben (Kannst du ja mal googlen, ist ein aktueller Fall).

In diesem Zusammenhang habe ich gelesen, dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt ist.

Und ja, einen Beleg aufbewahren und wenn es nur eine schriftliche Erklärung deiner Mutter ist.

Viel Erfolg.

So legal war das alles nicht ...

Generell dürfen auch Tiere gepfändet werden, da sie rechtlich als Sache behandelt werden, natürlich unter Beachtung des Tierschutzgesetzes.

Dürfen sie generell einen Papagei pfänden, keine Papageien nur ein einzelnder Papagei.

Wenn dieses Tier einen besonderen Wert darstellt dann ist eine Pfändung möglich.

Habe da letztens einen Fall im TV gesehen wo das ein Gerichtsvollzieher gemacht hat.