Darf der Fahrschein-Kontrolleur mein Schülerausweis verlangen?
Hallo zusammen,
ich bin Schüler und ich wurde jahrelang nie nach meinem Schülerausweis gefragt bei der Fahrscheinkontrolle. Nun wurde ich schon das zweite Mal nach meinem Schülerausweis gefragt. Ich hab mal auf der Homepage des Verkehrsverbunds recherchiert und da steht nur das auf der Stammkarte ein Stempel und die Unterschrift der Schule drauf sein muss damit die Monatskarte gültig ist.
9 Antworten
Schülerfahrkarten sind nicht übertragbar (an jemanden auszuleihen). Das bedeutet, der Besitzer muss nachweisen, dass er berechtigt ist, mit dieser Fahrkarte die Verkehrsmittel zu benutzen. Wenn Deine Schülerfahrkarte personalisiert ist (zum Beispiel mit einem Foto von Dir), braucht der Kontrolleur keinen weiteren Legitimationsnachweis von Dir. Ist die Fahrkarte nicht personalisiert, kann er Deinen Schülerausweis verlangen. Er prüft, ob Du berechtigt bist, mit diesem Fahrschein zu fahren.
Gruß Matti
Ich danke Dir für den Stern.
Gruß Matti
"Wenn Deine Schülerfahrkarte personalisiert ist (zum Beispiel mit einem Foto von Dir), braucht der Kontrolleur keinen weiteren Legitimationsnachweis von Dir." - Es ist durchaus so, dass Tarifbestimmungen auch vorsehen können, dass eine Schülerfahrkarte nur in Verbindung mit einer Stammkarte gültig ist. Dann braucht man natürlich auch eine solche. Mit der Personalisierung hat das erstmal nichts zu tun. Ein Beispiel findet sich hier:
www.n-sh.de/files/oeffentlich/Tarif/p_18-08-01_Tarifbestimmungen_SH-Tarif.pdf
Seite 20: Berechtigungsausweis (Stammkarte)
Schülerwochenkarten und Schülermonatskarten sind, sofern diese nicht im Listenschülerverfahren ausgegeben werden, ab einem Alter von 12 Jahren nur zusammen mit einer von den Verkehrsunternehmen ausgegebenen Stammkarte gültig. [...] Eine Fahrt ohne Stammkarte wird entsprechend einer Fahrt ohne gültige Fahrkarte geahndet.
Du musst eben irgendwie nachweisen können, dass du für die Ermäßigung berechtigt bist. In diesem Fall also, dass du Schüler bist.
Guten Morgen,
es kommt darauf an, ob auf der Schülerkarte ein Foto ist oder nicht. Ist auf dem Fahrausweis ein Foto von dir drauf, dann muss ein Schülerausweis i.d.R. nicht vorgezeigt werden. Ist kein Foto drauf, muss eine Identifikation auf Nachweis vorgelegt werden, in diesem Fall der Schülerausweis.
Wenn die Tarifbestimmungen nur vorsehen, dass die Stammkarte vorgelegt werden muss, dann kann er auch nicht darauf bestehen, dass du einen Schülerausweis zeigst.
Normalerweise haben Schülertickets nur Gültigkeit in Verbindung mit einem Schülerausweis. Und dann hat der Kontrolleur natürlich auch das Recht, sich deinen zeigen zu lassen.