Darf der Fahrradfahrer da einfach abbiegen?

6 Antworten

In meinen Augen nicht.

Denn der Autofahrer darf den Radfahrer nur mit mindestens 1,5 m Abstand überholen, egal ob da nun eine gestrichelte Linie dazwischen ist oder nicht. Wenn also die Autospur nicht zufällig 4 m breit ist (sehr unwahrscheinlich), zwingt der Radfahrer in der abgebildeten Situation den Autofahrer entweder dazu, plötzlich nach links auf die Gegenfahrbahn zu ziehen, wo ggf. gerade anderer Verkehr unterwegs ist... oder eben zu einer starken Bremsung, um hinter dem Radfahrer her zu fahren bis das Überholen möglich ist.

Wenn der vorfahrtberechtigte Verkehr wegen dir etwas an seiner Fahrt ändern muss, hast du seine Vorfahrt missachtet.

Das ist nichts anderes als die Deppen, die beim Auffahren auf die Autobahn direkt zu Beginn der Beschleunigungsspur nach links ziehen, weil der von hinten kommende Verkehr ja auch seinerseits nach links ziehen könnte und notfalls ja auch eine Bremse hat. Ist genauso "Vorfahrt missachtet".

Da man von einer Seitenstraße auf eine Hauptstraße auffährt und die Linie zwischen der Autofahrspur und der Radspur zudem nur gestrichelt ist und der Autofahrer somit den Streifen auch mitbenutzen darf, wenn er nicht anderweitig genutzt wird, muss man natürlich erst mal auf die Fahrzeuge achten, die angefahren kommen und ggf. die ihnen deswegen zustehende Vorfahrt gewähren.

Die Frage bezieht sich auf das Bild. Auto ist auf seiner Spur.

@Prokrastinast

Keine Sorge, ich habe das Bild gesehen und somit auch, dass der Fahrradfahrer von einer Seitenstraße kommt, die an der Hauptstraße endet und ebenso habe ich die lediglich gestrichelte Trennung zwischen den beiden Fahrspuren für Auto und Fahrrad gesehen und beide Gegebenheiten sind bereits jeweils separat ein Grund, warum der Fahrradfahrer nicht einfach so abbiegen darf! Der Autofahrer hat definitiv Vorfahrt und nicht nur deswegen muss der Fahrradfahrer erst mal anhalten und die Lage vor dem Auffahren checken!

Ich sehe keine Piktogramme Räder aufgetackert auf der Fahrbahn, also wird er nicht biegen dürfen.

Kommt er allerdings von rechts, es sind ja keine Schilder vorhanden, darf er dürfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Bild ist ja nur grob. Die Striche sagen ja alles aus. Der Fahrradfahrer biegt von einer Nebenstraße auf die Vorfahrtsstraße ein.

@Prokrastinast

Hat er freie Fahrt, darf er, hat er keine, darf er nicht.

@schleudermaxe

Klar freie Fahrt hat er, aber der Autofahrer kann gar nicht mehr den nötigen Abstand herstellen, wenn der Radler direkt einbiegt

@Prokrastinast

Dann hat er keine freie Fahrt und hat somit zu warten, denn er hat ja keine Vorfahrt.

@schleudermaxe

Aber er hat ja freie Fahrt. Er nutzt den Radstreifen wie vorgesehen

@Prokrastinast

Kann er nicht, weil der Seitenabstand nicht passt. Der Autofahrer muss nicht die Spur wechseln.

solange er keine Radfahrer von links hat, klar, ist ein ausgewiesener Fahrradweg, da haben Autos nix zu suchen und die stören auch nicht

Doch, denn der Seitenabstand kann so nicht hergestellt werden, der vorfahrtberechtigte Autofahrer wäre nicht verpflichtet auszuweichen/die Spur zu wechseln. Er hat eben Vorfahrt.

er fährt von der Fahrradspur auf die Fahrrradspur - also darf er abbiegen

wäre da keine weitee Fahrradspur wäre ohne Verkehrsschilder rechts vor links