Darf der Fahrkartenkontrolleur mich rauswerfen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Melde dich bei den Beförderungsunternehmen, dessen Dienste du in Anspruch genommen hast und mache dich von dort aus direkt mit der Service-Hotline schlau. Denn wenn du nun mehrere Kilometer fahren musstest, dann ist es falsch, meiner Meinung nach gibt es eine "Beförderungspflicht" ausserdem reicht es meistens, wenn man Strafe zahlt !! Und wegen solch einer Kleinigkeit, wie das man für sein Fahrrad kein extra Ticket gezogen hat heisst ja nicht gleich, dass du aussteigen musst, immerhin hast du für dich eins dabei gehabt, da sollte man nicht so kleinkariert sein. Da hätte man Gnade vor Recht walten lassen sollen, aber sei es drum.... Wenn du dich beschwerst, dann kannst du hoffen, vielleicht einen Ausgleich zu bekommen, besonders, wenn du dich über einen Mitarbeiter beschweren kannst, aber informiere dich zuerst über die Personenbeförderungspflicht, danach weißt du mehr, denn ich kenne mich da leider nicht allzu gut mit aus, aber wenn die gilt, hat der Kontrolleur einen Fehler gemacht und muss den bei dir wieder ausgleichen, da war es auch völlig rechtmäßig, nach seinem Ausweis zu fragen (Manche haben keinen und zocken dann ahnungslose Schwarzfahrer ab -> auch wenn es paradox klingt)

LG

an irgendeine stelle werde ich mich eher nicht wenden, ich wollts nur so mal für mich wissen, denn wenn ich mich an die wende können sie wohlmöglich noch nachträglich die 40€ kassieren denke ich mir mal, aber danke für deine antwort

@Rezo1

Gerne :-)

Mir ging es mal ähnlich, ich hatte ebenfalls für mein Fahrrad keine Karte gezogen, aber meine Cousine (Jurastudentin) hat den Kontrolleur erst einmal darüber aufgeklärt, dass es im öffentlichen Nahverkehr eine Art "Mitnahmepflicht" gibt und ich nicht aussteigen müsste. Wir haben dann ein Bußgeld bezahlt und die Sache war gegessen (wenn auch ärgerlich) !!

Danke für den Stern

@Paechfogel

deswegen, werd ichs mal so einfach gut sein lassen, weil er keinen namen oder sonstiges von mir hat, also wegen busgeld

@Paechfogel

"Mitnahmepflicht" ?

Den Begriff -Beförderungspflicht- gibt es dann schon eher.

Und ja, VOLLKOMMEN RICHTIG.

ABER: Dies ist halt nur dann, wenn jemand einen gültigen Fahrausweis (auch für sein Rad) hat.

Gleiches gilt natürlich Bsp. auch nur, wenn man andere Reisende nicht stört etc.

PS: Jurastudentin kann in vielen Bereichen von Vorteil sein, keine Frage ! Aber im Eisenbahnbetrieb gelten auch eher Sachen wie die allgemeinen Beförderungsbedingung, Tarifbestimmungen. Und auch mit Sachen wie der "EVO" sollte man sich -zwingend- auskennen.^^

Ansonsten hat man nur (gefährliches ?) Halbwissen.

Sie schreiben immer wieder etwas von "Strafe".

Aber weshalb? Eine Strafe erhalten sie Bsp. von einem Richter (welches im Auftrage des Volkes entscheidet) und nicht von einem (Verkehrs-)Unternehmen.^^

Sie schreiben: "so kleinkariert sein"

Kleinkariert also, wenn ein Mitarbeiter statt den geforterten 40,-€ (!) einfach nur sagt "dann steigen sie aus". Es ist nicht die Regel, dass man so (viel) Geld spart. Demnach hat der Mitarbeiter eher entgegen den Vorschriften des Unternehmens, und -für- den Geldbeutel des Reisenden aggiert ! Falls er -nichts- gemacht hätte, wäre dies ein -klarer- Verstoß gegen seinen Arbeitsvertrag ! (=Dies bitte auch mal im Hinterköpfchen haben.)

Entweder man beschwerd sich über die geltenden Tarifbestimmungen oder über das Unternehmen als solches (falls es Sinn macht) aber sich über den Mitarbeiter beschweren, der den Fragesteller -nicht- aufgeschrieben hat und somit 40€ gespart hat, ist von der Grundlogig (mit fundamentalen Kenntnissen) eher unangebracht.

Sie schreiben zudem: "...denn ich kenne mich da leider nicht allzu gut mit aus, aber wenn die gilt, hat... "

Dafür, dass Sie sich (lt dem Satz) nicht (so gut) auskennen, schreiben sie sehr viel und ausführlich, mit "vermeintlich" stichhaltigen Sätzen zu dem Thema. Klingt (für mich) komisch, ist aber so.


Und nun eine Sache an den Fragesteller:

Bitte Frage Sie immer -bevor- Sie den ÖPNV benutzen nach, welche Fahrscheine sie brauchen (ggf auch für ein Fahrrad) um solche Sachen im vorhinein gar nicht aufkommen zu lassen. Je nach Bundesland bzw Verkehrsverbund gibt es andere Regelungen (unterschiedlicher Preis, ggf kostenfrei (ab einer bestimmten Uhrzeit) ). Leider ist es so aufgebaut, dass sie im Nahverkehr selbst sich zu informieren haben, wenn Sie eine Leistung in anspruch nehmen möchten. Darum ist unter anderem auch ein Nachlösen nicht möglich und auch bei Sachen wie Zusatzkarte bzw Radkarte muss man genauer hinschauen und durch die (leider) nicht mehr starke Prüfdichte keinerlei "Ausnahmen" im eigentlichen Sinne mehr möglich.

Frage: Der Begriff "Radkarte" oder "Fahrradkarte" sagte ihnen da nichts ?

Einzelne Ausnahmen werden wenn, dann nur Bsp. bei dem 70 jährigen Herren (o.ä.) noch gemacht. (Solche Ausnahmen sind und bleiben die -extreme- und zugleich vertetbare Ausnahme ! ! !)

Alle anderen haben sich da zu informieren, wenn sie es nicht wissen bzw sich nicht sicher sind.

Ich hoffe, Sie konnten aus dem Vorfall lernen, "putzen sich den Mund ab", da Sie ganze 40,-€ durch dieses Verhalten des Prüfers "gewonnen" (zumindest nicht verloren) haben, machen es bei einem nächsten mal besser und gut ist.

=)

Lieben Gruß.

@Paechfogel

meine Cousine (Jurastudentin) hat den Kontrolleur erst einmal darüber aufgeklärt, dass es im öffentlichen Nahverkehr eine Art "Mitnahmepflicht" gibt und ich nicht aussteigen müsste.

Ich weiß nicht, in welchem Semester deine Cousine studiert. Aber sie sollte sich den Punkt mit der Bahn nochmals anschauen.

Es stimmt, eine Beförderungspflicht gibt es. Diese besagt aber nicht das, was du hier glaubst.

Die Beförderungspflicht besagt, dass dich die Bahn (oder jedes andere öff. Vkmittel) dich mitnehmen muss, wenn du die Beförderungsbestimmungen errüllst. Dazu gehört es u.a., eine Fahrkarte zu haben.

Hast du keine Fahrkarte, dann erfüllst du die Beförderungsbedingungen nicht. Dann muss dich die Bahn aber auch nicht mitnehmen.

Etwas anderes wäre es, wenn der Kontrolleur Fahrräder hasst und dich einfach aus seiner Laune heraus rauswerfen möchte - und du aber eine Fahrkarte hast und dich auch unauffällig in der Bahn verhältst. Das darf der Kontrolleur nicht, das wäre unrechtmäßig.

Normalerweise gibt es zwei Möglichkeiten, wenn du keinen Fahrschein hast:

Nr.1: Der Kontrolleur wirft dich aus dem Zug bzw. bietet dir an, auszusteigen.

Das Schlechte daran: wie du vom nächsten Bahnhof wegkommst, ist deine Sache.

Das Gute: Er nimmt deine Personalien nicht auf und du musst auch keine Geldstrafe berappen.

Nr. 2: Du willst weiterfahren und nicht aussteigen. Du musst ein Bußgeld berappen und der Kontrolleur schreibt sich deine Daten auf.

Das Schlechte daran: Du hast deine Daten weitergegeben. Du bist Geld los.

Das Gute: Du musst nicht aussteigen und kannst weiterfahren.

Was ich hier gesagt habe, basiert allerdings auf eigenen Erfahrungen und gilt nur in Bahnen (Überlandverkehr usw). In der Stadt mit U-Bahn und Bus kann es schon wieder ganz anders aussehen.

Zitat: "... ich kenne mich da leider nicht allzu gut mit aus...".

Allerdings. Du missverstehst z.B. den Begriff der Beförderungspflicht.

Beförderungspflicht besteht nur bei Einhaltung der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Unternehmens. Wenn diese für die Mitnahme eines Fahrrades einen entsprechenden Fahrschein verlangen, dann besteht ohne diese Fahrkarte auch keine Beförderungspflicht.

Der Rauswurf ("Ausschluss von der Beförderung") ist somit völlig rechtmäßig.

@Rolf42

Korrekt beantwortet!

@Rolf42

=) Richtig.

Ja, er darf dich unter Umständen rauswerfen. Es sind aber nur sehr wernige Gründe, die das verhindern würden. So, wenn Du noch ein Kind wärest. Das dürfte er dann nicht an jedem Vorortbahnhof, aber an der nächsten größeren Station, wo Du in Obhut genommen werden könntest.

Aber da Du ein Fahrrad ohne Fahrausweis befördern lassen wolltest, kann er das Hausrecht ausüben, da Du dann immer noch mit einem Verkehrsmittel ausgestattet bist, dass Dich dann nach Hause bringen kann.

Klar darf er das wenn du nicht bezahlst. Nur bei Kindern sieht die Sache wohl etwas anders aus. Es kommt also auf dein Alter an.

Wenn Du das Beförderungsentgelt nicht entrichtet hast und auch nicht bereit warst, dies nachzuholen, hast Du auch keinen Anspruch auf die Leistung "Mitnahme im Zug". Und das gilt dann auch für Dein Fahrrad...

Richtig =)

natürlich war das rechtens.