darf der Ehemann bei Trennung im Haus wohnen bleiben?

15 Antworten

Eine Trennung im gleichen Haus ist zwar möglich, aber wesentlich umständlicher als der Auszug eines Partners.

Denn ihr müsst beide nachweisen, dass er seine Unterhosen nicht zusammen mit der anderen Wäsche (von dir und den Kindern) in der gleichen Maschine wäscht und sein Essen selbst macht.

Könntest du denn die Wohnung (das Haus) bezahlen, wenn der Vermieter den Mietvertrag auf dich als Alleinmieter abändern würde?

Welche Rechte du hast, kann dir ganz genau ein Anwalt sagen. Den brauchst du eh, wenn es zur Scheidung kommt.

Ach ja - ich fände es weniger schlimm notfalls einen Umzug mit den Kindern zu machen, als sie weiterhin dieser unklaren Situation (Papa ist zwar da, aber irgendwie ist es anders) auszusetzen. Zudem sind sie ja nicht mehr wirklich klein.

Da das Haus nur gemietet ist. Kündigung schreiben und jeder sollte sich seine eigene Wohnung suchen. So wird es der Rechtsanwalt auch vorschlagen.Denn keiner wird das Haus alleine bewohnen können. Die ältere Tochter wird wohl selber entscheiden können, wo sie während der Ausbildung wohnen wird. Vielleicht wird sie sich eine eigene Wohnung nehmen.Die zwei kleineren werden wohl durch das gemeinsame Sorgerecht auch entscheiden können bei wem sie bleiben wollen. Außerdem hat es nichts damit zu tun, dass Dein Mann viel Geld hat. Wahrscheinlich wirst Du Dir einen Vollzeitjob suchen müssen. Daher wäre ein Besuch bei einem Rechtsanwalt schon sinnvoller.

Eine 13-jährige Tochter und .....

Die ältere Tochter wird wohl selber entscheiden können, wo sie während der Ausbildung wohnen wird. Vielleicht wird sie sich eine eigene Wohnung nehmen.

Wie hirnrissig ist das denn ?

@jockl

Warum hirnrissig?

@Ernestine178

Ein 13-Jähriges Mädchen und eine eigene Wohung ????

Sorry, das mit der 20-Jährigen hatte ich überlesen.

@jockl

Die älter Tochter ist die zwanzigjährige mit gemeint. Ausbildung. Den Text der Fragestellerin genau lesen.!!

Dein Ehemann hat das gleiche Recht wie Du in dem Haus wohnen zu bleiben. Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst. Am Schluß kommt immer das Gleiche raus, da Ihr Beide den Mietvertrag unterschrieben habt.

Auch wird ein Familienrichter, sofern die Kinder bei der Mutter wohnen bleiben wollen, der Mutter das Wohnrecht zu sprechen. Das wenn es nicht zumutbar ist dass die Eheleute noch gemeinsam unter einem Dach wohnen.

Wenn ihr beide im Mietvertrag steht bist du machtlos und musst abwarten bis einer von euch beiden gehen wird.

Außerdem hat er die selben Rechte wie du und vielleicht liegt es auch in seinem Interesse mit den Kindern zu leben.

Was heißt hier "machtlos"? Kennst du den Vermieter?