Darf der deutsche Zoll ungefragt eine Rechnung kopieren und den schweizer Kollegen zustellen?

3 Antworten

Gegenfrage: Warum soll er das nicht tun dürfen? Der Zoll ist nicht dein Gehilfe für die Erstattung der Mehrwertsteuer (auch wenn du es so zu sehen scheinst), sondern, ich zitiere mal Wikipedia: "...Behörde(n), die im Rahmen des Zollrechts ihre primären Aufgaben aus der Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen."

Und da gehört die Zusammenarbeit (nennt sich Amtshilfe) mit den Schweizer Kollegen (natürlich auch umgekehrt) zum guten Ton, da der Zoll seine Pappnasen kennt, die erst absahnen wollen (Mehrwertsteuerrückerstattung), aber die Einfuhr nicht anmelden um noch mehr zu sparen.

Dass der Schweizer Zoll nicht den stundenaktuellen Devisenkurs verwendet, ist auch nachvollziehbar und muss von dir akzeptiert werden.

Wie auch immer: Seit 1997 gibt es ein Abkommen über Amtshilfe im Zollwesen zwischen der EU und der Schweiz, daher ist alles rechtens.


Wieso sollte das verboten sein? Die Zöllner haben nur ihre Arbeit getan.

Wiso hast Du sie denn nicht angemeldet? Ist doch ein einfaches die Ausfuhr aus Deutschland bestätigen lassen (beim Schweizer Zöllner) wenn Du unter der Freigrenze geblieben wärst hätte dich das ausser etwas Zeit auch nix gekostet bzw höchstens Zoll auf die paar Franken die du drüber gewesen bist....

Heimlich war das sicher nicht sondern einfach ein Standartverfahren.

Die Antwort ist falsch. Wird die Freigrenze überschritten, muss der gesamte Warenwert verzollt werden, nicht nur der Betrag über der Freigrenze.

@Armando696

Die Freimenge wird immer anerkannt auch wenn du die Menge überschreitetst oder nicht anmeldet. wie kommst du darauf das du dann alles zahlen musst? Es sei den handelt sich um eine nicht teilbare Ware.