Darf der Chef Zwangsurlaub erteilen, wegen schlechter Auftragslage?

4 Antworten

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, solltest Du diesen mal befragen.

Warum meldet der AG keine Kurzarbeit an? Wenn es auftragsmäßig so schlecht aussieht, sollte er sich unbedingt mal bei der Arbeitsagentur über die Möglichkeiten der Kurzarbeit informieren. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit nicht umsonst geschaffen. Entweder denkt Dein AG nicht an diese Möglichkeit oder es geht der Firma nicht schlecht genug um Kurzarbeit zu beantragen.

Zum § 7 Bundesurlaubsgesetz (Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs) schreibt Prof. Dr. Peter Wedde im Arbeitsrechtkommentar:

"Einseitige Festlegung des Urlaubszeitpunktes durch den AG: Erteilt der AG Urlaub, ohne vorher nach den Urlaubswünschen des AN zu fragen, kann der AN die Annahme der Arbeitsbefreiung verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Er kann einweenden, dass ihm Urlaub zur Unzeit gewährt werden soll. Dabei braucht dem AN kein wichtiger Grund zur Seite zu stehen. Es ist ausreichend, wenn er auf eine von den Vorstellungen des AG abweichende Urlaubsplanung verweist." (Zitat Ende)

Anders sieht es nur aus, wenn es z.B. Betriebsferien gibt oder an Tagen nach einem Feiertag (Brückentag) die Firma geschlossen wird. Da kann der AG den Urlaub vorschreiben.

Familiengerd  08.04.2014, 17:43

Dazu kommt noch, dass die Frage der Auftragslage, der Zahlungsfähigkeit von Kunden zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers gehört und er unter Umständen damit unter die Bestimmungen von BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" fällt, wenn der Arbeitnehmer seinen Willen zur Arbeit kund tut!

Wenn er wegen wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht zahlen kann, ist das seine Sache. Dann müsste er eigentlich den Konkurs anmelden.

Er hofft scheinbar sich so noch ein paar Wochen über die Runden zu bringen.

Du solltest schon einmal einen Termin bei der Arbeitsagentur anmelden und dich arbeitssuchend melden.

Hallo, ich würde mich beim Arbeitsgericht zumindest mal informieren, drei Wochen scheinen zuviel. Ich glaube nicht das ein Arbeitgeber den halben Urlaubsanspruch in der Form erzwingen kann. Es kann nicht sein das sofort der Job in Frage steht - wir haben ein Arbeitsrecht. Gruß

Hallo, wenn es aus wirtschaftlichen Gründen vorteilhaft ist , da Urlaub

nehmen zu müssen, geht im Augenblick-- Arbeitsplatzerhaltung vor privater

Urlaubsplanung.Ausser du suchst dir einen anderen Job.

Wenn du nicht zustimmst , und die Firma dicht hat , wo willst du dann tätig sein?

pw