Darf der Chef genehmigten Urlaub in der Ausbildung streichen weil ein Kollege krank ist?
Guten Morgen liebe GF Community,
ich mache eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik in einem relativ kleinen Betrieb. Im Lager sind wir derzeit 3 Leute. Nun habe ich, schon vor einiger Zeit, in der Woche vom 14.11. bis 20.11. Urlaub beantragt, welcher auch genehmigt wurde. Da aber ebenfalls eine Kollegin seit 2 Wochen krank ist und noch ungewiss ist wann sie wieder kommt habe ich angst das mein Urlaub nächste Woche in Gefahr ist.
Das wäre eigentlich kein Problem, jedoch habe ich diesen Urlaub extra mit meiner Freundin zur gleichen Zeit gelegt, so das wir etwas unternehmen können. Da sie in einem Kindergarten arbeitet ist es nicht so einfach das sie ihren Urlaub kurzfristig verschieben kann. Nun wollte ich mal fragen ob es überhaupt möglich ist das mein genehmigter Urlaub wieder abgelehnt wird?! (da das Lager (Warenausgang und -eingan) von einer Person geschmissen werden müsste).
Hoffentlich kann mit jemand helfen... -Boo
12 Antworten
Hallo,
die Antwort in Kurzform: Ja, er darf
Aber...
Es muss betriebsbedingt notwendig sein.
Eine betriebsbedingte Notwendigkeit ist zwar ausgeurteilt, aber es besteht immer Spielraum für Interpretationen.
Ein guter Chef wird nicht ohne triftigen Grund einen bereits genehmigten Urlaub stornieren. Theoretisch müssten sogar Kosten übernommen werden, wenn z.B. bereits etwas gebucht wurde.
Ein schlechter Chef lässt es darauf ankommen. Schließlich klagen sich Angestellte nur selten ihren Urlaub ein.
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Schuhe. Anspruch auf Erholungsurlaub ist gesetzlich verankert. Wenn der Urlaub genehmigt worden ist, gibt es nur wenige, triftige Gründe, die die Streichung des Urlaubes rechtfertigen.
Krankheit von Mitarbeitern ist einer solcher Gründe, aber auch nur dann wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind.
Arbeitsrecht ist ein weites Feld und oft eine Gradwanderung, mit viel Raum für Interpretationen. Es gibt selten ein klares Ja oder Nein.
Gruß, RayAnderson
Wenn es betriebsbedingt notwendig ist, dann kann der Chef das.
Wenn das Lager von einem Mitarbeiter alleine nicht gemanagt werden kann, dann kann der Chef das sehr wohl.
ist nur etwas ärgerlich, das meine Freundin alleine Urlaub machen muss, obwohl wir uns so sehr auf die gemeinsame freie Woche gefreut haben :/
Und nun stehst Du mit so vielen Antworten da. Leider kommen solche Situationen in kleinen Betrieben manchmal vor.
Überlege dir nun, wie wichtig dir diese Arbeit ist, wie Dir der Betrieb gefällt. Wenn die möglichkeit einer Übernahme besteht und Du richtig Lust darauf hast, handel klug und lass den Chef nicht im Regen stehen.
Der Chef kann so etwas wegen schon genannter betrieblicher Gründe schon tun. Allerdings ist Krankheit EINES Kollegens ein Grund der immer häufiger von Arbeitsgerichten kritisch beäugt wird da sich Arbeitgeber zu recht dann verantworten müssen wieso so knapp geplant wird, ausserdem bist du Auszubildener einem Auszubildenen den Urlaub zu streichen weil man ihn als Arbeitskraft braucht... Wenn du damit vors Arbeitsgericht ziehen würdest dürfte sich dein AG im Normalfall aber warm anziehen... Sowas wird gar nicht gern gesehen.
Ein bereits genehmigter Urlaub darf dann nicht mehr kurzfristig gestrichen werden und der Ausbilder darf den Azubi auch nicht aus dem Urlaub zurückrufen! Verzichtet der Azubi freiwillig auf seinen Urlaub, muss der Ausbildungsbetrieb die Kosten tragen (zum Beispiel Stornierungskosten).
Nur ist es das wenn EIN Kollege krank ist nicht.