Darf der Chef das Feierabendbier im Pausenraum verbieten?

21 Antworten

Ergänzung zu den bisherigen Antworten: in Bayern wird das mit dem Bier etwas laxer gehandhabt, weil es dort traditionell als Lebensmittel gilt.

Tradition steht aber trotzdem nicht über dem Gesetz.

Jederzeit hat der Chef das Recht, Alkoholkonsum jeglicher Art zu untersagen. Dabei geht es auch um die Grundsätzlichkeit. Hier mal "nur" ein Bier, oder soviel, dass es einen nicht beeinträchtigt? Wer sollte das überwachen. Deswegen ganz oder gar nicht! Und wer das nicht akzeptieren kann, sollte sich eingestehen, dass er offensichtlich ein Alkoholproblem hat!

Obwohl natürlich alle, die sagen, daß das Verbot rechtens (und sicher auch begründet, gerade bei schwieriger, gefährlicher Arbeit oder pöbeligen Mitarbeitern) ist, finde ich es schon erstaunlich wie krasse Schwarzweiß-Meinungen hier zu lesen sind und wie alle, die von EINEM Bier sprechen, als Alkoholiker abgestempelt werden. Da frage ich mich, ist das typisch deutsch oder eine allgemeine Verkrampftheit und Lustfeindlichkeit oder haben sich tatsächlich alle so wenig unter Kontrolle oder so unterdrückte Wünsche, daß, wenn man sie vor einen Kasten Bier setzte, sie diesen nur entweder nicht anschauen dürfen oder gierig komplett aussaufen müssen? Armes, verkrampftes Deutschland (oder bin ich der einzige Mensch, der es schafft, etwas zu trinken, ohne Alkoholiker zu werden?).

die frage ist doch, was passiert, wenn......

und auch, woher kommt das bier? mitgebracht oder kann man es in der kantine kaufen?

a) alkohol offiziell verboten: nach feierabend nur ein bier trinken, dürfte nur zu einer einfachen rüge führen. abmahnung oder kündigung wären höchstens bei echter trunkenheit wegen störung des betriebsfriedens möglich, da es nicht in der arbeitszeit, aber im betrieb passiert.

b) alkohol nicht ausdrücklich verboten oder bier in der kantine zu kaufen: wenn es in diesem fall vorwürfe geben sollte, müssen sie schon sehr heftig sein. hier kann man davon ausgehen, dass es geduldet wird.

Du hast ja auch noch den Weg nach Hause und der steht auch unter ein besonderen Versicherungsschutz! Unterbrichst Du den Weg nach Hause und gehst in eine Kneipe ein saufen, dann ist das kein Weg mehr nach Hause und der weitere Versicherungsschutz ist arbeitsrechtlich nicht mehr gegeben! E-:-)