Darf der Arbeitgeber verlangen, das der Arbeitnehmer schon am Anfang des Jahres seinen kompletten Jahresurlaub planen und einreichen muss?
Unser Arbeitgeber möchte das wir für nächstes Jahr unseren kompletten Jahresurlaub schon Planen und auch abgeben, sodass alle Urlaubstermine für 2018 schon im Januar stehen. Darf er das? Ich finde es ziemlich schwierig jetzt schon meinen ganzen Urlaub für nächstes Jahr einzuplanen.
12 Antworten
Das kann er verlangen. Aber einreichen ist etwas anderes. Was ist, wenn du stirbst, krank wirst, gekündigt wirst oder kündigst?
Krankheit: Urlaub wird drangehängt
Wenn Urlaub nicht genommen werden kann: Urlaub wird abgegolten
2 Wochen Erholungsurlaub stehen dir im Kalenderjahr zur Verfügung. Den muss er dir gewähren (§ 7 BUrlG: 12 aufeinanderfolgende Kalendertage, inkl. Samstage).
Bei mir auf der Arbeit wird Ende des Jahres der Urlaub fürs kommende Jahr "geplant". Der Großteil des Urlaubsanspruches soll geplant werden. Etwas Urlaub wird übrig gelassen, falls es spontane Angelegenheiten gibt, für die man beurlaubt werden muss.
Da hast du ja noch zwei Monate Zeit zum Planen reicht doch oder willst du dich vor dein Chef stellen mitten im Jahr und fragen ob du in einer Woche zwei Wochen Urlaub haben kannst?
Bei einem Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen alle ihren Jahresurlaub bis zu einen gewissen Datum abgeben damit der Abteilungsleiter oder Chef ggf zum Angestellten geht und mit ihnen klärt wie der Urlaub geschoben werden kann, weil sich die Kollegen nicht absprechen "können".
Wie aus dem mehrfach aufgeführten Link "Arbeitgeber können Urlaubspläne fürs ganze Jahr erfragen" hervorgeht, gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen einer (z.B. am Jahresbeginn) durchzuführenden Urlaubsplanung und der konkreten Beantragung, verbunden mir der individuellen Genehmigung.
Nach meiner Rechtsauffassung hat der Arbeitgeber aufgrund seines berechtigten Interesses der Planung seiner betrieblichen Abläufe sehr wohl das Recht, eine Urlaubsplanung einzufordern. Ob dies (z.B. am Jahresbeginn) auch für eine konkrete Beantragung/Genehmigung gilt, wage ich zu bezweifeln, und müsste im Ernstfall über ein Arbeitsgericht einmal ausgeurteilt werden.
Auf der anderen Seite ist die letztgenannte Variante unüblich und sehr selten anzutreffen, weil sich ein Arbeitgeber damit auch selbst absolut festlegen würde, und keine Möglichkeit einer Verschiebung mehr hätte, sollte irgendein unerwartetes Ereignis geschehen (z.B. Umsatzeinbruch, Maschinenausfall, Kündigungswelle usw.).
Wenn es mich persönlich betreffen würde, würde ich durchaus meine Urlaubsplanung bekanntgeben, aber noch keinen konkreten Urlaubsantrag einreichen.
Dann würde ich auf die Reaktion des Arbeitgebers warten, und wenn er auch diese einfordert, eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht buchen.
Ja, das ist erlaubt. In meiner alten Firma war es üblich, dass man den größten Teil am Anfang des Jahres verplanen musste und drei Tage als freien Puffer später nehmen konnte.
Ja, darf er.
Bei uns ist es so, dass nur der Jahresurlaub - also länger als 14 Tage - angegeben werden muss.