Darf der Arbeitgeber sich weigern Sicherheitsschuhe zu besorgen und mich kündigen wenn ich die vorhandenen nicht nehme trotz gesundheitlicher risiken?
Ich habe am 26.03.2018 meine Arbeit bei Storebest in Lübeck über die Zeitarbeitsfirma Pluss Personalservice GmbH begonnen. Am 29.03.2018 als ich mich wieder zuhause befand, stellte ich fest, dass meine Fuße stark geschwollen waren. am 01.04.2018 begab ich mich zum ärztlichen Notdienst der Sana Kliniken in Lübeck wo mir die Ärztin mitteilte, dass es sich um ein Kontaktekzem aufgrund von einem Bestandteil der Sicherheitsschuhe ist. Meine Frage ist nun: Darf mein Arbeitgeber sich weigern, eine andere Art Sicherheitsschuhe zu besorgen (die Probleme habe ich mit der S3 Variante) und es auf mich schieben oder gar mein Arbeitsverhältnis kündigen?
4 Antworten
er kann es ja versuchen.
es hört sich an wie ein interessanter fall der vor dem arbeitsgericht landen könnte.
Das wird er sowieso, der Fragesteller hat doch beide in der Frage offen genannt :-)
Ich würde dem Arbeitgeber halt erstmal ein Attest vorlegen und mit ihm in Ruhe reden, statt hier jetzt gleich über solche Sachen nachzudenken. Dann sollte man doch gemeinsam eine Lösung finden können.
Abgemahnt und gekündigt kannst du werden, wenn du dich einfach weigerst, Sicherheitskleidung zu tragen.
Hi,
ein Kontaktekzem aufgrund von einem Bestandteil der Sicherheitsschuhe ist
Damit solltest Du dich beim zuständigen Betriebs- oder Arbeitsmediziner vorstellen und dir das Ergebnis bescheinigen lassen.
Darf mein Arbeitgeber sich weigern, eine andere Art Sicherheitsschuhe zu besorgen
Nein - wenn die Sicherheitsschuhe zur persönlichen Schutzausrüstung gehören, nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir entsprechende Schutzausrüstung zu stellen, die Du auch gefahrlos verwenden kannst.
und es auf mich schieben oder gar mein Arbeitsverhältnis kündigen?
Nein. In so einem Falle stünden die Chancen vor dem Arbeitsgericht für dich ziemlich gut. Für den AG ist es wesentlich einfacher und kostengünstiger, dir alternative S3-Schuhe zu besorgen.
LG
Du solltest das Attest von deinem Arzt beim Arbeitgeber einreichen und bitten, das mit dem betriebsärztlichen Dienst zu klären.
Wenn du die "normalen" Schuhe nicht verträgst, dann muss der AG dir die anderen stellen.