Darf der Arbeitgeber mir meine freien Tage streichen , weil ich krank war?
Ich arbeite in einer Bäckerei mit schichtplan System. Unser schichtplan steht schon etwas länger für diese Woche . Ich bin aber nun leider krank geworden und noch bis einschließlich Mittwoch Krankgeschrieben. Am Mittwoch hätte ich Frühschicht . Mein Arbeitgeber wollte nun von mir das ich eine Kollegin frage ob sie meine Schicht am Mittwoch machen kann und ich dafür am Samstag ihre . Darf er das ???
Vielen Dank schonmal im Voraus
2 Antworten
Darf er das ???
Wenn Du am Samstag laut Schichtplan Deinen freien Tag hast: Nein - oder: nur, wenn Du selbst mit der Einteilung für den Samstag einverstanden bist und er Dir auch bezahlt wird (also nicht nur als "Tausch" für den Mittwoch).
Wenn der Arbeitgeber den Schichtplan einmal bekanntgegeben hat, dann hat er sein Direktionsrecht (das ihm erlaubt, die Arbeitszeiten im Rahmen von Verträgen, Vereinbarungen, Gesetzen einzuteilen) ausgeschöpft - von tatsächlichen Notfällen angesehen (z.B. wegen notwendiger Räumung eines Lagers mit empfindlicher Ware bei einer Überschwemmung).
Du bist bei Erkrankung arbeitszeitmäßig so zu "behandeln", wie Du ohne Erkrankung nach dem Schichtplan "behandelt" worden wärst. Wenn der Samstag nach Schichtplan frei war, dann bleibt er frei; und wenn Du trotzdem arbeitest, dann nicht "statt" des Mittwochs, sondern selbstverständlich mit Vergütung.
Nein.
Wenn er dir die Schicht am Samstag als Überstunden anrechnen würde, könnte man da ja mit sich reden lassen
Aber ansonsten eindeutig nein.