Darf der Arbeitgeber mich gegen meinen Willen vom Berufsschulunterricht befreien?

7 Antworten

In den Verordnungen und Gesetzen zur Berufsausbildung steht, daß jeder Berufsschulpflichtige (also alle unter 18 Jahren) zur Berufsschule müssen. Der Betrieb darf dies nicht verweigern. Tut er dies doch, so ist das nach Ablauf der 3monatigen Probezeit ein wichtiger Kündigungsgrund. 
Was die Azubis über 18 Jahre angeht, so darf ihnen der Besuch der Berufsschule nicht verweigert werden. In den Ausbildungsverträgen gibt es einen Absatz über den Besuch der Berufsschule. Der wird im Normalfall bei volljährigen Azubis nicht gestrichen. Sprich, wenn der Betrieb dem Azubi den Besuch der Berufsschule verweigert, ist dies ein Kündigungsgrund.

Um eine schulbefreiung zu erreichen, muss der Ausbilder das mit begründung bei der Berufsschule beantragen.

Messe ist kein ausreichender Grund für eine Befreiung! Wenn du dann noch vorher vertraulich das gespräch mit dem Klassenlehrer suchst, dann wird die Schule die Befreiung NICHT aussprechen und du musst hin.

Frage deinen Chef, ob es denn nicht reicht, wenn du nur einige Messetage mit machst. So zeigst du Bereitschaft und lernst ggf noch was.

Dein Ausbilder kann Dich nicht vom Unterricht freistellen. Er muss frühzeitig einen begründeten Antrag an der Berufsschule einreichen und Dich freistellen lassen. Wenn Du vorher mit Deinem/r Klassenlehrer/in sprichst, so besteht durchaus die Chance, dass er mit seinem Antrag scheitert.

Gesetzlich ist Dein Ausbilder dazu verpflichtet, Dir den Besuch der Berufsschule zu ermöglichen.

Eine Befreiung von der Berufsschule kann Dir nur die Schule gewähren. Der Betrieb muss dazu einen Antrag stellen.

Ich glaube nicht, dass er dafür die Kompetenz hat. Frag den Lehrer der Schule, was du machen sollst. Der Arbeitgeber braucht halt einfach eine Arbeitskraft an der Messe und deine Ausbildung ist ihm weniger wichtig...