Darf der Arbeitgeber mich abmahnen wegen Telefonieren?

16 Antworten

ja, natprlich darf er das! und zwar völlig zurecht, so wie ich es sehe!

a) du hast während der arbeitszeit zu arbeiten, egal wie wenig du verdienst. privatangelegenheiten regelst du in der pause oder nach feierabend

b) vom arbeitstelefon sind nur telefonate zu führen, die die arbeit betreffen. privatanrufe tätigt man vom eigenen handy

Was heist hier Bagatelle.

Du schädigst deinen Chef in mehrfacher Hinsicht.

1. Wenn ich das richtig verstehe tel. du auf Betriebskosten. Du nutzt also das "Geld" deines Chefs. Kann als Diebstahl ausgelegt werden. Auch wenn es "nur" 15 € sind.

2. Die Zeit in der du telefonierst und nicht arbeitest verliert dein Chef Geld, da er dich trotzdem für die Zeit bezahlt.

Von mir hättest du die fristlose Kündigung bekommen. Ist schon frech privat auf Firmenkosten zu telefonieren und sich dann noch über eine sehr kulante Abmahnung zu beschweren.

Nö, das ist keine Bagatelle. Er könnte dir sogar fristlos kündigen wegen dem. Das ist nämlich Diebstahl.

Falsch. Dies ist kein fristloser Kündigungsgrund. Man muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Besserung geben, also vorher eine Abmahnung. Sonst wird der Arbeitgeber dies vor Gericht schlecht durch bekommen. Diebstahl ist es natürlich nicht.

Dass du dich überhaupt traust zu fragen! Eigentlich sollte dir das klar sein. * kopfschüttel *

Und 650,- EUR sind 650,- EUR, andere Leute wären froh, wenn sie überhaupt für das Geld arbeiten gehen dürften, anstatt zu Hause zu sitzen müssen.