Darf der Arbeitgeber im Todesfall des Opas eine Sterbeurkunde verlangen?

7 Antworten

Klar. Im Falle einer Hochzeit verlangt der AG ja auch eine Heiratsurkunde.

Vom Opa?!?

@beangato

Wenn der Opa stirbt und man dies seinem AG meldet.

Als mein Großvater damals starb, wollte mein AG keine Sterbeurkunde haben, da er mir als langjähriger Mitarbeiterin vertraute. Ich habe einfach ein paar Tage Urlaub eingereicht, von denen mir dann einer als Sonderurlaub verrechnet wurde.

Aber wenn das Arbeitsverhälnis noch nicht lange besteht oder der Verdacht besteht, der Arbeitnehmer wollte schwänzen, ist es durchaus üblich, eine Sterbeurkunde vorzulegen. Allerdings reicht es wirklich, das Original oder eine Kopie nur vorzulegen, das ist nichts, das der AG irgendwie behalten müsste für die Personalakte oder so.


Das geht Deinen AG gar nichts an.

Nur wenn dadurch Sonderansprüche wie zb Sonderurlaub genehmigt werden müssen. Dann kann der AG natürlich einen Nachweis verlangen dass diese Ansprüche auch berechtigt sind. Allerdings bekommt man beim Tod der Großeltern keinen.

Als nahe Angehörige zählen Geschwister, Eltern, Kinder, Ehepartner oder Großeltern.

ist im Link anders zu lesen

@peterobm

Aus eigener Erfahrung: Eltern ja, bei Großeltern bekommt man keinen Sonderurlaub!