Darf der Arbeitgeber einen 2-jährigen Kündigungsverzicht von AN verlangen?

4 Antworten

Ein einseitiger Kündigungsverzicht des Arbeitnehmers ist unwirksam.

Es dürfen allerdings einzelvertraglich längere Kündigungsfristen (auch bis zu 2 Jahre) als die gesetzlichen vereinbart werden, aber das muß dann sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gelten.

Ist die Kündigungfrist für den Arbeitgeber kürzer als die des Arbeitnehmers, ist sie unwirksam.

Wenn es ein befristeter Arbeitsvertrag wäre, dann würde keine Kündigungsmöglichkeit bestehen, wenn sie nicht vereinbart wurde (auch hier würde das wieder für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten).

Ein Arbeitsvertrag, der solch eine unwirksame Klausel enthält, kann vom Arbeitnehmer unterschrieben werden; anstelle der unwirksamen Klausel tritt dann die gesetzliche Regelung des § 622 BGB.

Nein, nach einem halben Jahr gilt das Kündigungsschutzgesetz was dem AN ermöglicht mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu kündigen. Da kann der AG nichts ändern.

Das heißt, selbst wenn eine entsprechende Formulierung im Vertrag steht, kann man getrost unterschreiben?

Ich würde den AG darauf hinweisen, dass durch das Kündigungsschutzgesetz das sowieso nicht geht aber selbst wenn dus nicht machst und unterschreibst kannst du jederzeit fristgerecht kündigen.

@SaphirRubin

@SaphirRubin, hast Du eigentlich die Frage richtig gelesen? Wenn ja,dann passt Deine Antwort nicht zur Fragestellung und was hat das alles mit dem Kündigungsschutzgesetz zu tun?

Wie viel Ahnung hast Du von Arbeitsrecht?

Sowohl Deine Antwort wie auch Dein Kommentar sind vollkommen falsch, jedenfalls dann, wenn es um deutsches Recht geht (siehe die richtigen Antworten von Hexle2 und DerSchopenhauer)!

Und wenn Du schon auf Gesetze verweist:

Das Kündigungsschutzgesetz hat mit dieser Frage überhaupt nichts zu tun, Kündigungsfristen sind im BGB § 622 formuliert - und von denen darf arbeitsvertraglich (Verlängerung der Fristen) und tarifvertraglich (Verlängerung und Verkürzung der Fristen) abgewichen werden!

Was hat das Kündigungsschutzgesetz damit zu tun?

Darf ein AG einen 2-jährigen Kündigungsverzicht vom AN verlangen?

Der AG braucht Dir nur einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag ohne Kündigungsklausel zu geben und es darf kein Tarifvertrag mit entsprechender Klausel Anwendung finden. Dann kann sowohl AN als auch AG bis zum Ablauf der Frist nicht ordentlich kündigen.

Ob in einem unbefristeten Arbeitsvertrag eine Zeitspanne von 24 Monaten als Kündigungsfrist rechtens ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich habe aber ein Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn bei dem es um 18 Monate Kündigungsfrist ging und die war rechtens.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-11/arbeitsrecht-kuendigungen-fristen

AFAIK ist das nichtig. Erst wenn er kostenintensive Weiterbildungen wie ein Studium für dich zahlt, die nicht unmittelbar für deinen Arbeitsbereich Voraussetzung sind, können solche Vereinbarungen wirksam abgeschlossen werden.