Darf der Arbeitgeber einem anderen Arbeitnehmer der später angefangen hat die Stundenzahl erhöhen ohne mich vorher zu fragen ob ich sie auch möchte?
Hallo ich arbeite seit einem Jahr in einer staatlichen Tagesstätte als Erzieherin aber nur halbtags auf unbefristete Zeit weil die Kinder meistens in der Schule sind.
Ich versuche seitdem eine andere Arbeit mit erhöhter Stundenzahl zu finden aber dies gestaltet sich als schwierig durch meine mangelnde Berufserfahrung.
Ich habe schon öfters gefragt ob die Stundenzahl nicht erhöht werden kann weil ich sehr zufrieden mit der Arbeitsstelle bin aber bekam immer als Antwort dass dies nicht möglich wäre weil wir sonst an einigen Momenten am Tag zu viele Erzieher wären.
Nun hat unser Träger aber seit September eine 2te Tagesstätte mit mehr Kindern eröffnet und ich wurde mit einer Arbeitskollegin dahin plaziert damit wenigstens ein paar Erzieher dabei sind die sich auskennen mit der Einrichtung.
Nun ist es aber so dass fast jeder außer mir die Stundenzahl erhöht bekam auf 22,24,25,30 und 35 Stunden und ich immer noch 20 Stunden die Woche arbeite. Sogar Leute die weniger Qualifikationen haben oder erst im September angefangen haben, arbeiten jetzt schon mehr Stunden als ich.
Mit dem Argument dass die anderen Mitarbeiter Miete zahlen müssen, Kinder haben oder ihre Schulden abbezahlen müssen und ich nicht weil ich noch zu Hause wohne und kinderlos bin. (Ich wohne noch bei meiner Mutter möchte aber Geld auf die Seite legen für eine Eigentumswohnung)
Ich finde es ungerecht weil ich schon von Anfang an dort arbeite und die anderen erst seit kurzem und möchte dass nächste Woche beim Einzelgespräch mit meiner Chefin zur Sprache bringen weiß aber nicht wie ich argumentieren soll weil ich finanziell gesehen besser als meine Arbeitskollegen darstehe weil ich noch zu Hause wohne.
4 Antworten
Also ich finde auch andere sollten ihre Miete zahlen dürfen bevor du dir den Luxus einer Eigentumswohnung kannst.
Nein ich habe zuerst dort angefangen also habe ich ein Vorrecht auf eine erhöhte Stundenzahl ich habe immerhin auch mehr geleistet für die Einrichtung als diejenigen die neu anfangen, darauf nehme ich keine Rücksicht mehr sonst kann ich mir in 10 Jahren noch immer keine leisten. Ich finde ich habe ein Recht darauf mir ein eigenes unabhängiges Leben aufzubauen.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, solltest Du diesen mal ansprechen. Er hat nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz eine Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.
Der BR kann die Zustimmung zu Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen aus Gründen nach § 99 Abs. 2 BetrVG verweigern.
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es den § 9 "Verlängerung der Arbeitszeit". Hier steht:
"Der AG hat einen teilzeitbeschäftigten AN, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter AN entgegenstehen".
Wenn in diesem Fall teilzeitbeschäftigte Kolleginnen eine Erhöhung der Arbeitszeit bekommen und ihr alle gleich geeignet seid, ist das Sache des AG.
Wird aber z.B. jemand neu eingestellt, obwohl es teilzeitbeschäftigte AN im Betrieb gibt, die angezeigt haben, dass sie ihre Stundenzahl erhöhen wollen, kann ein Betriebsrat der Einstellung nach § 99 Abs. 2 BetrVG mit Verweis auf die Missachtung des § 9 TzBfG die
Zustimmung verweigern.
Ohne Betriebsrat sieht es allerdings nicht so toll aus. Hier kann der AG auch Neueinstellungen machen, ohne auf die Teilzeitbeschäftigten MA, die eine Erhöhung ihrer Stunden möchten, Rücksicht zu nehmen.
Gibt es einen Betriebsrat? Dieser wäre dein Ansprechpartner für diesen Fall, weil dieser ein Mitbestimmungsrecht hat, was die Stundenerhöhung der einzelnen Mitarbeiter betrifft.
dort scheint es eine sozialauswahl zu geben, und da müssen deine sparwünsche hintan stehen.
aber es gibt noch andere wege als nichtselbständige arbeit.
Und Welche?