Darf der Arbeitgeber eine vertragsstarfe dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen?

6 Antworten

Natürlich kann man als Chef die eine oder andere Arbeit delegieren, doch geht diese Delegationsbefugnis nicht so weit, dass er dir verbieten kann, krank zu werden. Das ist sein unternehmerisches Risiko. Dieses kann er nicht einfach auf seine AN abwälzen!

Du solltest mit ihm ganz normal reden und wenn er nicht einsichtig ist, steht dir der Klageweg offen, wobei es natürlich zu einem Zerwürfnis zwischen dir und dem Chef kommen kann. Aber das ist sein Problem.

Wenn er schlechte Mietverträge abschließt, die gleich eine Vertragsstrafe vorsehen, wenn der Laden zu spät öffnet, ist das ebenfalls sein Problem. Auch eine solche Klausel ist eigentlich nichtig. Ebenso wie ein normaler Mieter in seiner Wohnung im Rahmen der Gesetze machen kann was er will, sollte dies auch bei einem gemieteten Geschäftsobjekt der Fall sein. Dein Chef kann ja auch mal zwei Wochen Betriebsferien machen. Das muss so eine Miete aushalten!

Dein Arbeitgeber ist dafür verantwortlich dass sein Laden vertagsgemäss geöffnet ist. Als Angestellter bist Du verpflichtet Deinen Arbeitgeber frühestmöglich über Deine krankheitbedingte Abwesenheit zu informieren. Das hat Du getan und damit Deinen Teil der Verpflichtung erfüllt.

Die Vertragsstrafe trifft Deinen Arbeitgeber. Du hast damit nichts zu tun.

Du teilst Deinen Chef mit, dass er Dir keine "Vertragsstrafe" aufdrücken kann.

Du bist Arbeitnehmer, wurdest krank, hast Dich korrekt nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz "unverzüglich" arbeitsunfähig gemeldet und damit alles richtig gemacht.

Dein Chef trägt als AG das Betriebsrisiko und das kann er nicht auf AN abwälzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Voraussetzung wäre eine wirksame Vertragsstrafenregelung. Es müsste im Arbeitsvertrag eine Regelung vorhanden sein, die genau für den Fall eine Vertragsstrafe vorsieht und diese Regelung müsste wirksam sein. Ohne hier ins Detail zu gehen, in der von dir beschriebenen Konstellation ist das schlicht nicht denkbar. Die Bestrafung einer Erkrankung über eine Vertragsstrafe könnte noch so geschickt formuliert sein, sie wäre unwirksam. Ohne Formulierung besteht ohnehin keinerlei rechtlicher Grundlage.

Ich kann nur empfehlen das offene Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. Jeder kann krank werden und hieran trifft sie keinerlei Verschulden. Ich würde ganz eindeutig klarstellen, dass sie mit einem Gehaltsabzug schlicht nicht einverstanden sind und sich hiergegen gegebenenfalls auch zur Wehr setzen würden

Du hast Dich korrekt krankgemeldet?

Dann kann er Dir gar nichts, jeder kann mal krank werden.

Lotusblume165 
Fragesteller
 09.08.2018, 11:26

Ja ich hab mich korrekt krank gemeldet

SiViHa72  09.08.2018, 11:27
@Lotusblume165

Dann liegt das unternehmerische Risiko bei ihm nicht bei ihm.

Er hätte Ersatz finden müssen, notfalls sich selber in den Laden stellen.

Kommt er Dir komisch: Anwalt oder Gewerkschaft (und besser nach nem neuen Job suchen, so wie der drauf ist)