Darf der Arbeitgeber ein ein Tag vor Urlaubsantritt den Urlaub streichen?

4 Antworten

Kommt drauf an, warum.

Wenn die Existenz des Unternehmens von Deiner Anwesenheit abhängt (Auftragsbearbeitung sonst nicht möglich, da Kollegen krank), dann ja. Allerdings muss da schon wirklich der Super-GAU stattfinden.

Stornokosten müssen dann vom Unternehmen übernommen werden. Und der Urlaub verfällt auch nicht.

Es steht Dir frei, zum Anwalt zu gehen bzw. zur Gewerkschaft (sofern Du Mitglied bist).

DietmarBakel  22.03.2018, 11:53

korrekt

DarthMario72  22.03.2018, 12:21
(Auftragsbearbeitung sonst nicht möglich, da Kollegen krank)

Falsche Personalplanung oder ein Personalengpass ist das Betriebsrisiko des Arbeitgebers. In diesem Beispiel müssten dann schon Arbeitsplätze in Gefahr sein, damit ein "wichtiger betrieblicher Grund" vorliegt.

Seeheldin  22.03.2018, 12:25
@DarthMario72

Im Prinzip ja. Aber manchmal passieren Dinge, die trotz bester Planung nicht auffangen kann. Also der oben erwähnte Super-GAU.

DarthMario72  22.03.2018, 12:37
@Seeheldin
Also der oben erwähnte Super-GAU

Richtig. Nur dann müssten schon sehr extreme Folgen drohen. Und wenn so ein "Der-Chef-hat-meinen-Urlaub-gestrichen"-Fall vor dem Arbeitsgericht landet, legen die Gerichte die Latte für einen "wichtigen Grund" sehr hoch - da müsste schon wirklich der Baum brennen. Ein einfacher Personalengpass oder "der Chef hat nen Pups quersitzen" reichen da als Begründung bei weitem nicht aus.

Damit der AG den genehmigten Urlaub streichen kann muss ein "dringender betrieblicher Notfall" vorliegen.

Unter Notfall versteht man hier z.B. Brand, Erdbeben, Überschwemmung oder wenn ohne Deine Anwesenheit dem Betrieb ein riesiger Schaden entstehen und evtl. sogar Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen würde.

Personalmangel oder der "Wille" des AG sind keine Gründe den genehmigten Urlaub zu streichen.

Ja - nein - vielleicht. Mit so wenig Informationen kann man leider nur eine unzureichende Antwort geben.

Den Urlaub zu streichen ist nur dann erlaubt, wenn ein "dringender betrieblicher Grund" vorliegt. Arbeitsgerichte legen die Messlatte dafür aber sehr hoch.

Ein Personalengpass bzw. falsche Personalplanung sind kein solcher dringender Grund, denn das gehört zum sogenannten Betriebsrisiko.

Darf der Arbeitgeber ein ein Tag vor Urlaubsantritt den Urlaub streichen?

Vielleicht sollte aber Herr oder Frau Ein stattdessen an einem Grammatik-Kurs teilnehmen...

kommt auf den grund drauf an und hast du was gebucht ?