Darf der Arbeitgeber die zur Verfügung gestellte Wohnung kontrollieren?
Hi
Ich wohne in einer Wohnung die mir von meinem Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. In meinem Arbeitsvertrag habe ich zugestimmt, dass mein Arbeitgeber regelmäßige Kontrollen auf Sauberkeit durchführen darf. Jetzt stand die erste Kontrolle an und mein Arbeitgeber hat wirklich ALLES kontrolliert. Er hat in jeden Schrank gesehen, in jede Schublade, in den Kühlschrank und hat auch überall durchgewühlt. Als ich ihn darauf ansprach meinte er, dass er das durch den Vertrag darf, da ich zugestimmt habe.
Ich hab mir beim unterschreiben eigentlich nichts dabei gedacht, da ich ein ordentlicher Mensch bin, aber so einen großen Eingriff in meine Privatsphäre habe ihc nicht erwartet. Kann man da irgendwie vorgehen, außer kündigen?
5 Antworten
Deine Wohnung so zu filzen ist ein schwerer Eingriff in deine Privatsphäre!
Wenn er nachsehen will ob alles ordentlich ist, genügt ein oberflächlicher Blick in jeden Raum. Vielleicht noch in den Schrank unter der Spüle, aber das wars.
Mach Ihm das klar, dass er nicht im Recht ist.
Das kann überhaupt gar nicht sein! Du bist doch nicht im Knast oder in der Kaserne. Dein Arbeitgeber als Vermieter darf einmal im Jahr, nach Terminabsprache in Deine Wohnung, und in deine schränken hat der gar nix verloren. Zeige ihn an, Hausfriedensbruch, Nötigung....
diesen Passus im (Arbeit- ???) Vertrag halte ich einfach mal für absolut rechtswidrig ....
Du solltest Dich in dieser Sache anwaltlich beraten lassen bevor Du etwas unternimmst - schließlich arbeitest Du auch da ...
ganz ehrlich ... über kurz oder lang solltest du Dir einen anderen Arbeitgeber (und eine andere Wohnung) suchen ....
Kann man da irgendwie vorgehen, außer kündigen?
Das er die Wohnung kontrollieren will kann man ja verstehen. Er kann schauen ob die Mietsache pfleglich behandelt
In die Schränke bzw. Privatsachen reinzuschauen das geht zu weit.
Ich würde ihm schriftlich mitteilen, dass Du nichts gegen eine Kontrolle der Wohnung hast aber zukünftig keine Kontrollen Deiner Privatsachen bzw. Schrank- und Schubladeninhalte dulden wirst.
MfG
johnnymcmuff
Ich weiß, dass es nicht zulässig ist, aber sich mit einem Arbeitgeber anzulegen ist nicht gerade ratsam. Daher habe ich halt so geantwortet.
Ein solcher Vertrag dürfte sittenwidrig sein.
Nach Absprache und Terminvereinbarung, kann er sich davon überzeugen, dass die Wohnung als solches nicht verwahrlost. In den Schränken hat er absolut nichts zu suchen.
Das er die Wohnung kontrollieren will kann man ja verstehen. Er kann schauen ob die Mietsache pfleglich behandelt
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kann man alles verstehen, ist aber nicht zulässig, außer es gibt tatsächlich einen Anlaß .... aber auch dazu muss man nicht in Schubladen und Schränke schauen ....