Darf der Arbeitgeber Auskunft über meine Krankheit an Dritte weitergeben?

3 Antworten

Nein, das fällt unter den Datenschutz.

Dein AG soll doch zufrieden sein, dass Du ihm den Grund Deiner Arbeitsunfähigkeit genannt hast. Da Du dazu nicht verpflichtet bist, sollte es Deinem AG klar sein, dass er dieses Wissen nicht an Dritte weitergeben darf.

Wenn es einen Datenschutzbeauftragten und/oder einen Betriebsrat gibt, solltest Du da mal anrufen und diese informieren.

Natürlich darf der Arbeitgeber keine Auskunft über deine Krankheit an Dritte weitergeben.

Die Art der Erkrankheit geht ihn nichts an,und somit auch keinen anderen.

Es ändert auch nichts daran,wenn du ihn informiert hast.

Nein , ist es nicht. Das darf der AG nicht.