Darf der Amtsarzt ohne richterlichen Beschluss einen Menschen untersuchen?

8 Antworten

Ja, aber Du musst schon genauer sagen, worum es geht. Ich wurde z.B. einst nach der Musterung zu einem Amtsarzt geschickt. 

Da Du kaum etwas schreibst, um was es eigentlich geht, muss ich mich auch allgemein halten, hier der Auszug aus einem Artikel

Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig. Die Terminvergabe für Untersuchungen und Begutachtungen im Auftrag von Behörden erfolgt in der Regel schriftlich. (Quelle: https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/service/bus/amtsaerztin/amtsarzt)

lg Lilo


Der Betroffene hat eine Untersuchung gar nicht gewollt. Es gibt keine Anträge auf Leistungen wie Rente oder Krankengeld.

Bei der ärztlichen Untersuchung zu Taxischein ist ein Amtsarzt aufgetaucht, der aber nicht sagte, dass er Amtsarzt ist.

Das Gutachten von Ihm wurde von dem Betroffenen in einer Akte gefunden, die er wegen möglicher Beantragung einer Rente gefunden hat.

Welche Behörde beauftragt eine amtsärztliche Untersuchung, obwohl kein Rentenantrag gestellt worden ist. Der Rentenversicherungsträger konnte den Auftraggeber nicht bennen! Es gibt keinen schriftlichen Auftrag.

@LiselotteHerz

Ich denke ess ist eine arbeitsmedizinische Utersuchung beim Arbeitsmediziner. Neben der untersuchende Ärztin saß da noch der Amtsarzt im Untersuchungraum und sprach den Betroffenen an, was er den hier wolle.  Offensichtlich stellte der Amtsarzt Testfragen, obwohl die Praxis häufig die med. Untersuchungen für den Taxisschein anbot.


Meiner Meinung nach hat ein Amtsarzt damit nichts zu tun. Der Betroffene hatte bis dahin auch nichts mit dem Gesundheitsamt zu tun.

Dich känn niemand zwingen zum Amtsarzt zu gehen. Wenn davon jedoch z.B. Sozialleistungen abhängen, hast du im Rahmen deiner Mitwirkungspflichten (festgehalten im SGB I) quasi keine Wahl. Dir kann die Leistung eingestellt werden, bis du "mitwirkst" und zum Amtsarzt gehst.

Mir geht es um die Schikane, wobei ich auch die Mitwirkungspflichten gm SGB I dazu zähle, Es heißt "Sie bekommen Leistungen und haben deshalb Mitwirkungspflichten".

Aber was ist der GRUND? Bei ärztlichen Untersuchungen kann das nur der erkrankte Gesundheitszustand sein und nicht die Leistung nach SG I.

Willkürverbot

das aus dem Gleichheitsgrundsatz folgende Verbot, staatliches Handeln durch unsachliches und unmotiviertes Verfahren zu mißbrauchen und damit ohne angemessenen Grund Gleiches ungleich und Ungleiches gleich zu behandeln.

http://www.rechtslexikon.net/d/willkuerverbot/willkuerverbot.htm

Es muss nicht die Willkür einer Behörde sein. Für Sozialleistungen muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel ist Arbeitsfähigkeit oder Erwerbsminderung oft ein Thema. Ist man nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, einer Tätigkeit nachzugehen, hat das direkte Auswirkung auf die jeweilige Sozialleistung. Man wird auch nicht willkürlich dorthin geschickt - eher, wenn tatsächlicher Verdacht besteht, dass gesundheitliche Einschränkungen bestehen, oder man diese angibt.

@Robbenhund

Häufig ist es Willkür. Bei einer Arbeitslosigkeit hatte ich mal eine Beraterin, die hat mich zum Art schicken wollen, ohne erklären zu können, warum sie das will. Sie sagte; "Weil ich es will". Daraufhin sagte ich; "Sie sind eine Zumutung, deshalb ich es das letzte Gespräch, was ich mit Ihnen führe". Eine inzwischen hinzugezogenene Kollegin hörte dies, was mich dazu veranlste zu sagen; "gehen Sie doch zum Putzen, hier haben Sie den falschen Arbeitsplatz".

Der tatsächlichen Verdacht, den ich hatte war: Die Mitarbeiter vom Arbeitsamt waren häufig unfähig.

Also eine Begründung sollte schon vorliegen. Jemanden einfach aus Schikane zum Amtsarzt zu schicken, finde ich schwachsinnig. Kostet die ja auch Geld. Im Zweifelsfall bei sowas an Vorgesetzte wenden.

Der Amtsarzt wird ja erst beauftragt, wenn der Proband einen Antrag gestellt hat. Rente, Krankengeld usw.

Wenn er dann die Untersuchung verweigert, bekommt er eben keine Leistung. Dazu braucht es keinen Gerichtsbeschluss

Wieso sollte er für sowas einen gerichtlichen Beschluss geben ? Nicht mal der Richter kann einen dazu zwingen sich untersuchen zu lassen. 

Gm Psychisch-Kranken-Gesetz muß ein Richter eingeschaltet werden. Es geht aber um eine rentenrechtliche Angelegenheit, wo ein Betroffener gar kein Rentenantrag gestellt hat.