Darf der AG nachträglich Urlaub eintragen während Freistellung (Kündigung)?

4 Antworten

Der AG ist nur dann berechtigt den Urlaub mit der Freistellung zu verrechnen, wenn in der Freistellungserklärung ausdrücklich "unwiderruflich" steht.

Bei einer widerruflichen Freistellung oder wenn nur von Freistellung die Rede ist, darf Urlaub nicht verrechnet werden. Hier besteht immer noch die Möglichkeit, dass der AG während der Freistellung die Arbeitskraft des AN einfordert und dieser somit die Möglichkeit hätte noch Urlaub zu nehmen.

Wahrscheinlich steht bei Dir nichts von "unwiderruflich" drin. Sonst hätte die Firma doch nicht so einen (faulen) Kompromiss angeboten und Dir aus reiner Menschenfreundlichkeit zwei Wochen Urlaub "angerechnet". Die versuchen nur, Dich über den Tisch zu ziehen.

Wenn Du also keine ausdrückliche unwiderrufliche Freistellung hast, solltest Du auf die Abgeltung des kompletten Urlaubs bestehen. Teil dem AG gleich mit, dass Du Dein Recht, falls nötig, auch gerichtlich einklagen wirst. Meist hilft das.

DragonFly1991 
Fragesteller
 20.10.2015, 10:35

Danke. Nein, der Wortlaut war "widerruflich". Ich habe dauf bestanden, aber da wurde die Sachbearbeiterin nur frech und meinte, ihr Betreib hätte nichts zu verschenken und ich solle doch froh sein, das Geld für die 9 Tage zu bekommen. Ich musste das Gespräch dann beenden, weil die Dame immer dreister wurde.

Kann ich zum Arbeitsgericht gehen, oder muss ich einen Anwalt in Anspruch nehmen?

Bambi201264  20.10.2015, 10:42
@DragonFly1991

Frag das Arbeitsgericht, darauf müssten sie telefonisch Auskunft geben können.

Hexle2  20.10.2015, 10:46
@DragonFly1991

Zuerst musst Du den AG schriftlich abmahnen. Das funktioniert genau so wie umgekehrt. Zuerst wird gemahnt, dann geklagt.

Schreib dem AG einen Brief und verlange die Abgeltung des gesamten Urlaubs, da Du keine unwiderrufliche Freistellung hattest und somit kein Urlaub verrechnet werden darf.

Du setzt dem AG eine Frist von ca. 7-10 Tagen und schreibst dass Du, sollte bis zum angegebenen Termin kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, Klage beim Arbeitsgericht erhebst.

Normalerweise reicht das um zahlungsunwillige AG zur Einsicht zu bewegen.

Wird nicht bezahlt und Du hast eine Rechtsschutzversicherung oder bist Gewerkschaftsmitglied, kann ein Anwalt Klage für Dich erheben. Musst Du selbst bezahlen, geh zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts. Bei der Klageformulierung hilft man Dir und das kostet nichts.

DragonFly1991 
Fragesteller
 20.10.2015, 10:53
@Hexle2

Vielen Dank! Weiß jemand, wo das genau steht, dass sie den Urlaub nicht verrechnen dürfen? Wenn ich das ohne Beleg behaupte, habe ich denke ich wenig Chancen auf Einsicht.

Um diese Frage korrekt beantworten zu können, müsstest Du uns mitteilen, zu wann und ab welchem Termin usw.

Bestimmt hast Du auch keine 24 Tage Urlaub mehr, denn der Urlaubsanspruch gilt nur bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.

Also angenommen, er hat Dich am 15.10. zum 15.11. gekündigt, und Du hättest bis 31.12. noch 24 von 30 Tagen gehabt (also 2,5 Tage pro Monat), würden schon mal vier Tage wegfallen.

Also: Mehr Input, bitte :)

DragonFly1991 
Fragesteller
 20.10.2015, 10:27

Nein, die 24 Tage sind schon korrekt. Ich war in Elternzeit und habe einige Tage aus dem Vorjahr mitgenommen. Er hat mich am 11.09. zum 15.10 gekündigt. Und jetzt will er nachträglich Urlaub vom 01.10. bis 15.10. eintragen und mir nur 9 Tage ausbezahlen.

Bambi201264  20.10.2015, 10:29
@DragonFly1991

Oho! Bei dem Sachverhalt sollest Du in Erwägung ziehen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Vorher kannst Du ja mal hier nachlesen:

http://www.urlaubsgesetz.com/

DragonFly1991 
Fragesteller
 20.10.2015, 10:36

Vielen Dank. Ich habe nur leider ein bisschen Bammel vor den Kosten. So ein Anwalt ist ja nicht billig.

Hm. also einer meiner charmanten Ex-AG wollte das auch mal gerne machen.

Wir hauten uns eh schon mit Anwälten (sprich: ließen hauen). Ich kann nur sagen: ich wurde freigestellt und der Urlaub zusätzlich ausgezahlt.

bei mir stand im Brief "freigestellt unter Fortgewährung der Bezüge", das war wohl der Knackpunkt?

DragonFly1991 
Fragesteller
 20.10.2015, 10:29

Ok, das stand bei mir nicht. Der Wortlaut war "widerruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt"