Darf der Unterschiend zwischen Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis so sein?
Hallo,
aus betrieblichen Gründen wurde ich in Dezember 2017 gekündigt. Zum 01.02 habe ich ein Zwischenzeugnis für meine erbrachte Leistung bekommen. Am 06.05 habe ich mein Arbeitzeugnis bekommen aber der Inhalt unterscheidet sich sehr von meinem Zwischenzeugnis. Darf der Unterschiend zwischen Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis so sein?
Ich würde mich über eure Antworten sehr freuen.
Viele Grüße
2 Antworten
Darf der Unterschiend zwischen Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis so sein?
Ganz klar: Es kommt darauf an. Normalerweise hat ein Zwischenzeugnis eine gewisse Bindungswirkung. Das endgültige Zeugnis darf da normalerweise nicht großartig abweichen. Zwischen den beiden Zeugnissen liegen gerade mal zwei Monate, da kann es keine wesentlichen Unterschiede geben, sofern nicht deine Leistung sich gravierend verändert hat.
Mich stört an beiden Zeugnissen, dass die Aufgabenbeschreibung wesentlich mehr Platz einnimmt, als der Rest. Insgesamt ist deine Aufgabenbeschreibung viel zu lang! Außerdem darf die Überschrift nicht unterstrichen sein!
Es gibt auch für Unternehmen Vorgaben für die Ausstellung eines Zeugnisses
So ist es. Und die scheint man in diesem Unternehmen nicht zu kennen.
Im Schlusszeugnis erwähnt man mit keinem Wort deine Fachkenntnisse. Im Zwischenzeugnis waren die noch vorhanden. Hast du plötzlich alles verlernt?
Auch der Rest des Zeugnisses ist m. E. einfach lieblos dahingerotzt (sorry, freundlicher kann ich das nicht ausdrücken). Ein liebloses Zeugnis für einen ungeliebten Mitarbeiter, das ist mein Eindruck. Das "stets voll zufrieden" deutet zwar auf ein "gut" hin, das ist aber meiner Ansicht nach nicht glaubwürdig - u. a. weil die Leistungsbeurteilung recht kurz ist und eher lieblos geschrieben wurde.
Auch dein Sozialverhalten ist etwas schwächer beurteilt - wenn auch nur ein klein wenig.
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis ist - naja, ein Tritt in den Popo. Man bedauert mit keiner Silbe, dass du das Unternehmen verlässt und man bescheinigt dir keinen Erfolg. Das passt nicht zu einem "stets voll zufrieden" - im Gegenteil. Diese Schlussformel sagt in weniger höflichen Worten: "Wir bedauern, dass wir ihn nicht früher loswerden konnten, danken ihm aber der Höflichkeit wegen für seine Arbeit. Bei uns hatte er keinen Erfolg, vielleicht hat er den ja im nächsten Job."
Das Schlusszeugnis solltest du meiner Ansicht nach auf jeden Fall beanstanden - am besten suchst du dir einen Fachanwalt.
Nun hat er eine optimale Grundlage für seinen Gang zum Fachanwalt.
Mehr können wir hier nicht für ihn tun.
Wie äußern sich denn die Unterzeichnenden zu dieser Diskrepanz - speziell der Zweitunterzeichnende?
Es gibt auch für Unternehmen Vorgaben für die Ausstellung eines Zeugnisses.
Es gibt aber wohl kaum unterschiedliche Vorgaben zur Erstellung von Zwischen- und Endzeugnissen.
welche auf verschiedene Grundlagen zugreifen.
Wo sollen hier verschiedene "Grundlagen" greifen? Zwischen diesen beiden Zeugnissen liegen gerade einmal 8 !! Wochen.
@ironman777: Also ich überliege mir das gerichtlich zu erklären aber ich weiß nicht ob der Richter für mich entscheiden wird. Würde es sich lohnen, mich an den Anwalt zu wenden?
Auf jeden Fall muss dieses Zeugnis reklamiert werden, da es nicht dem Kriterium für eine Förderlichkeit des zukünftigen beruflichen Fortkommens entspricht (z.B. dadurch, dass die Überschrift verbotener Weise unterstrichen ist).
Ich hoffe, Du findest einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bitte siehe meinen Kommentar für @ErsterSchnee