Darf das.Finanzamt bei Schulden die Adresse/Kontodaten weitergeben?

5 Antworten

Ein Finanzamt kann bei Aussenständen eine Kontopfändung gegen den Schuldner durchführen. Dann reagiert die Bank doch von ganz alleine. Sie veranlasst eine Schufaeintragung. Unterhaltsschulden sind übrigens genau so relevant. Nicht bediente Kreditschulden natürlich auch. Die unausweichliche Folge wird über kurz oder lang die Abgabe einer eidesstattliche Versicherung sein, mit anderen Worten Offenbarungseid.

Das Finanzamt darf das ohne Titel ,das Geld einbehalten.

 Zum einen, dürfen die das ohne erhaltenen Titel?

Was für einen Titel? Wenn der Steuerbescheid nicht innerhalb eines Monats nach Zugang angefochten wurde ist er bestandskräftig und damit vollstreckbar. Fertig aus.

Vorallem, dürfen die das komplette Guthaben dafur verwenden, oder kann man auf einen Teil darauf bestehen(Es geht um 1000Euro)

Wenn nach dem Bezahlen der Steuerschulden noch Guthaben offen ist, kann dies ausgezahlt werden.

Und meine wichtigste Frage, darf das Finanzamt seine Adresse
weitergeben, z.b Jugenamt, Banken, oder wäre das gegen das
Steuergeheimnis

.

Also Ämter kommunizieren durchaus miteinander. Private Gläubiger sind aber nicht Sache des Finanzamts.

Wenn dem Unterhaltsempfänger ein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, wird sich der Träger der Vorschusszahlung beim Unterhaltspflichtigen um eine Begleichung der Schuld bemühen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Bedeutet das also auf deutsch, dass die Unterhaltsvorschussstelle sich bei seiner neuen Österreichischen Adresse melden wird? Das wird wahrscheinlich auch der Grund sein.

Oder könnte man dann das Finanzamt wegen Datenschutzverletzung anzeigen?

@Nati0211

Es gibt keine Datenschutzverletzung. Es ist in der ZPO geregelt, dass sich Gläubiger, die über einen Titel verfügen, bei Banken, der Rentenkasse und ggf. Finanzämtern Daten holen dürfen.

Anscheinend geht es hier um eine Pfändung des Einkommensteuerguthabens beim Finanzamt, nicht um eine Pfändung durch ein Finanzamt. Dennoch kann man  davon ausgehen, dass es titulierte Forderungen gibt.

Unterhaltsschulden: Staatsschulden, da muss das Finanzamt sogar Gelder zurückbehalten, die dem Staat auch geschuldet werden (und ein Anrecht besteht auf keinen Cent). Und woher willst du wissen dass keine Pfändung seitens der Bank vorliegt? Im übrigen darf die Meldebehörde JEDEM bei berechtigen Interesse die neue Anschrift mitteilen. Finanzamt teilt idR keine Adressen mit, dürfte es aber grundsätzlich auch wenn bestimmte Sachverhalte vorliegen (die Adresse übers Meldeamt zu beantragen geht nur einfach schneller deswegen ist das FA eigentlich nie involviert)

…  oder kann man auf einen Teil darauf bestehen …

Man kann auch einfach seine Schulden zahlen, wie wäre denn das?

Just my 2 cents.