Darf das Weihnachtsgeld bei Hartz IV komplett einbehalten werden?

7 Antworten

Dass die aufteilung auf mehrere monate gemacht wird, damit man nicht aus dem Leistungsbezug fällt für einen Monat, ist richtig und macht auch Sinn, denn ein (wenn auch nur kurzfristiger) Wegfall der Leistungen würde ja auch heißen, dass man in dem entsprechenden Monat nicht krankenversichert ist.

Die komplette Anrechnung (ohne Freibetrag) kann auch daher rühren, dass Weihnachtsgeld als ein zusätzliches und nicht als Erwerbseinkommen gewertet wird. Das Gehalt als Erwerbseinkommen für den Zeitraum gibts ja extra. Das gleiche Verfahren wird angewendet, wenn du Lohn und Zuschläge (wegen Nacht- oder schichtarbeit) kriegst. Da wird der freibetrag auch nur auf den Grundlohn angewendet, Zuschläge kommen voll zur Anrechnung.

Diese Frage habe ich mir auch schon so oft gestellt, und nie eine klare Antwort bekommen.Mit dem Urlaubsgeld ist genau das Gleiche. Ich bin der Meinung, wer arbeitet, muss auch entspannen dürfen. Wer hat bitte darauf eine Antwort!?

wenn du hartz IV beziehst, wird jeder Cent, den Du ausser der Reihe bekommst, dir an - bzw. abgerechnet...

sogar geschenktes Geld, Gewinne - alles, was du als Extraeinkuft angibst, wird angerechnet...

somit kannst du das Weihnachtsgeld als "futsch" betrachten und hast kein Anrecht drauf... lg

500 euro sind frei der rest ist anrechnungsfähig

wie meinst du das : 500 € sind anrechnungsfrei?

bei Hartz IV sind Sondereinkünfte erstmal "weg" weil sie angerechnet werden, bei einem 400,-€-Job bleiben dir höchsten 160,-€, weil 240,-€ vom Hartz IV-bezug abgezogen werden usw.

da gibt es so viel unterschiedliche Bestimmungen, dass man mit so einer Pauschalantwort erstmal gar nix anfangen kann... lg

@marlylie

So ist es.

Grundlage der Zuverdienstberechnung ist nicht der Netto-, sondern der Bruttolohn. Davon darf jeder ALG II-Empfänger 100 Euro Grundfreibetrag und 20 Prozent vom zusätzlichen Verdienst behalten, wenn dieser bis zu 800 Euro beträgt. Übersteigt er die 800 Euro, darf der Arbeitlose neben den 100 Euro zehn Prozent des Lohns behalten. Das wären bei einem Bruttolohn von 400 Euro monatlich 100 Euro Freibetrag plus 20 Prozent der restlichen 300 Euro, also 60 Euro. Insgesamt darf also 160 von 400 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld behalten werden Die Obergrenze der Zuverdienste ist 1.200 Euro für kinderlose ALG II-Empfänger und 1.500 Euro, wenn Kinder da sind.

@Siam1

Grundlage ist der Netto-Lohn, also das, was auf dem Konto landet.

@Siam1

man lernt nie aus - danke für den Hinweis. Bei uns nimmt die Arge m.E. immer den Netto-Lohn...

Weihnachtsgeld bekommt man als Belohnung, weil man das ganze Jahr gearbeitet hat und um viel. ein paar Geschenke zu kaufen, evtl. sogar ein paar Tage Urlaub machen, aber wenn das Job-Center alles abknöpft kann man nur dumm in die Wäsche gucken.Eine Frechheit.