Darf das Sozialamt einer 86jährigen Frau alle Ersparnisse wegnehmen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird hier in diesem Fall wohl gesetzlich korrekt sein !

Auch wenn es hier einige anders sehen.

Denn man muss zwei Dinge unterscheiden.

  • 1.) Würde sie noch zu Hause leben und eine geringe Rente bekommen,die dann durch das Sozialamt aufgestockt würde,dann hätte sie dieses Schonvermögen von 2600 € behalten dürfen.

  • 2.) Da sie sich aber in einem Pflegeheim befindet und ihre Rente und das evtl. gezahlte Pflegegeld für diese Kosten nicht ausreichen,ist das gesamte Vermögen zu verwerten,bevor das Sozialamt etwas zuzahlt.

Sie hat dann nur einen Anspruch auf ein monatliches Taschengeld,das bei ca. 100 € liegt über das sie frei verfügen kann. Sollte das nicht angemessen sein,könnte das auch erhöht werden.

Ist die Brille medizinisch Notwendig,muss das Sozialamt für diese Kosten aufkommen.

Gute Antwort.

Es gibt ein Schonvermögen. Das Sparbuch mit 2600 Euro wird sie behalten dürfen. Es ist nun mal so, seinen Lebensunterhalt muß man mit seinem eigenen Geld bezahlen. Erst wenn man nichts mehr hat, springt der Staat ein. In anderen Staaten kann man dann verhungern.

Es gibt einen Mindestbehalt. Die Höhe kenne ich nicht genau. Aber wenn sie ihren Aufenthalt nicht selber zahlt, wer soll es denn dann bezahlen? Du? Ich? Wenn sie keine Angehörigen hat, hat sie dann einen Betreuer?

Das Sozialamt kassiert was sie in die Finger bekommt. Die dürfen sogar Schenkungen etc. 10 Jahre zurück, zurückfordern. Denen muss man schon mal auf die Finger klopfen.

Grundsätzlich muss jeder Heimbewohner die Kosten im Zusammenhang mit einer Heimunterbringung selbst tragen. Der Pflegebedürftige muss sein gesamtes Einkommen und Vermögen einsetzen. Allerdings müssen nicht alle vorhandenen Vermögenswerte zur Deckung der Heimkosten eingesetzt oder verwertet werden. Pflegeheimbewohner können ein so genanntes Schonvermögen von bis zu 2.600,- € behalten.

So sind die Gesetze und daran muss sich das Sozialamt halten.

Hier ein Link, der für dich interessant sein könnte: http://www.vzbv.de/mediapics/verbraucherinfo_beduerftigkeit_elternunterhalt.pdf

Es gibt einen Schonbetrag. Die Höhe kenne ich nicht genau.