Darf das Ordnungsamt Jugendlichen eine Strafe von 50€ erteilen?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Zurecht 70%
Ihr wurdet abgezockt, beschwert euch 30%

6 Antworten

Zurecht

Ich weiß die rechtliche Lage leider nicht, aber ich denke, es war auf alle Fälle besser so, denn, wenn 20 Jugendliche mit hartem Alkohol unterwegs sind, sind Probleme vorprogrammiert.

Mit 50 € Strafe alle zusammen, kommt ihr noch gut weg. Hier heißt es "mitgehangen ist mitgefangen".

Wenn du es genauer wissen willst, dann gehe zum Ordnungsamt und erkundige dich, was dir/euch vorgeworfen wird und ob die Strafe gerechtfertigt ist.

Ihr wurdet abgezockt, beschwert euch

Wenn deine Erwachsenen Freunde Alkohol mit sich führen und diesen nicht an Stellen, an welchen dieses verboten ist konsumieren, stellt das kein Problem dar.

Wenn 17 jährige das Zeug im Rucksack haben, ist das natürlich eine relative klare Sache, der Alkohol wird dann einkassiert.

Außerdem dürfen die Erwachsenen den Jugendlichen den Alkohol nicht zugänglich machen, was allerdings durch eine Mitnahme im Rucksack nicht gegeben wäre.

Wo steht denn deutlich und ohne Spielraum im Gesetz, dass eine 17 Jährige kein Alkohol rumschleppen darf? Würde ich gerne lesen wollen.

@Jegor387

"(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.

Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2.

andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.

an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2.

in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen."

Wo steht nun, dass man als 17-Jährige kein Alkohol transportieren darf? Kann ich nirgends lesen.

@komischeWelt1

Wenn es ein Jugendlicher transportiert, wird davon ausgegangen, dass er den Alkohol auch erworben hat.

Wenn jemand eine Mordwaffe mit sich führt, fragt man ja auch nicht zuerst, ob er diese nur transportiert.

@Jegor387

Ach so, na klar, Beweisen muss man es nicht. Wenn man so argumentiert, könnte ja jeder Polizist jedem Bürger das Geld in der Geldbörse abnehmen und sagen, du hast es jemanden geraubt, ohne jeglichen Beweis. So funktioniert unser Rechtsstaat nicht. Alkohol ist nichts belastendes, sowie eine Mordwaffe. Der Vergleich hinkt.

@komischeWelt1

Ich denke, unsere Diskussion ist hinfällig. Wenn ein Minderjähriger im Besitz von Alkohol ist, wird ihm dieser abgenommen. Ob das eine Strafe gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wenn allerdings Erwachsene den Alkohol haben, dürfte das keine Strafe nach sich ziehen, die Gruppe wurde also (ich denke mal aufgrund von Unfähigkeit der Ordnungsamtmitarbeiter) hinters Licht geführt.

Und wo ist der Ort des Geschehens? Einige Kommunen haben entsprechende Richtlinien - versuchen aufbauend auf Landesstrafrecht Alkoholverbote umzusetzen.

Kleinstadt in Nrw

@kavollbabbo

Oh NRW. Komisch, dass das OAmt sich lieber um Kleinkram kümmert, als um Drogen und Organisierte Kriminalität, die ja in NRW geradzu blüht.

@komischeWelt1

Drogen und organisierte Kriminalität sind ja wohl nicht Aufgabe des Ordnungsamtes...

Oder soll man demnächst einen Strafzettel mit 15€ für einen Mord bekommen?

Lächerlich, das ist und bleibt Aufgabe des Polizei...

@Jegor387

Jugendschutz-Gesetz, ist doch auch Aufgabe des OAmt! Also muss auch in die OK in die Shisha-Bars sich begeben? Oder hat der Staat, sprich OAmt Angst? Na klar, lieber liebe Hundebesitzer traktieren. Was tut die Polizei denn gegen OK? Die ziehen sich lieber zurück, es könnte ja eskalieren! Bei den anderen boxt man doch auch den Staatszwang durch!

@komischeWelt1
Komisch, dass das OAmt sich lieber um Kleinkram kümmert, als um Drogen und Organisierte Kriminalität

Das Ordnungsamt ist für solche Sachen in NRW nicht zuständig, sondern die Polizei.

Oder hat der Staat, sprich OAmt Angst?

Das Ordnungsamt ist für Straftaten nicht zuständig, sondern primär die Polizei.

Was tut die Polizei denn gegen OK? Die ziehen sich lieber zurück, es könnte ja eskalieren!

DIe Polizei ermittelt und wenn erst genug Beweise vorliegen greifen sie sich diese, aber auch mit genügend Polizisten, weil 2 werden nicht reichen.

Ihr wurdet abgezockt, beschwert euch

Hab ich noch nicht gehört dass es Strafen gibt die gleich abkassiert werden.

Ordnungsamt ? Gabs eine Quittung ? Habt ihr euch Ausweise zeigen lassen ?

Zurecht

Den harten alkohol haben die wahrscheinlich wegen euch 17 jährigen abgezogen. Die sind ja nicht doof, ihr hättet ja auch davon getrunken. Hab ich recht? War wahrscheinlich das bussgeld wegen des alkohols, nicht wegen der uhrzeit. Die hätten euch sonst nach hause fahren lassen, oder abholen lassen

Das ist lediglich ein Verdacht, so kann man ein Bußgeld nicht rechtfertigen.

Sie hätten die Jugendlichen schon dabei erwischen müssen.

@Jegor387

Achso, wieder was gelernt

@Jegor387

Hier in Deutschland anscheinend schon 🤔🤣

@rtcsniper

Leider maßen sich da immer mal wieder Ordnungsamtmitarbeiter in Deutschland viel zu viel an...

Die Polizei würde so etwas nie machen, denn diese kennen die Gesetze genauestens.

Es gilt hier glücklicherweise immer noch die Unschuldsvermutung.

@Jegor387

Nun ja, aber es kann sein, dass die Stadt für den Ort, wo sich die Gruppe befunden hat ein Alkoholverbot erlassen hat.

@Zuko540

Das könnte ebenfalls sein und gilt zu prüfen (siehe meine Antwort).