Darf das Ordnungsamt Daten weitergeben?
Hallo, Ich habe den Fall dass ich wegen eines Vergehens vom Ordnungsamt angehalten wurde und eine Strafe von 55€ bezahlen musste. Das ist ja erstmal alles schön und gut habe ich auch gezahlt und das Thema war für mich abgeschlossen. Nun nach 6 Wochen schreibt eine Bekannte die beim Ordnungsamt ist ,meiner Mutter (Ich bin 18) eine Nachricht um sie darauf aufmerksam zu machen was ich genau gemacht habe. Meiner Meinung nach darf sie das nicht und damit verletzt sie meinen Datenschutz und ihre Verschwiegenheitspflicht. Nun möchte ich mit einem Brief dagegen angehen und das Ordnungsamt darauf aufmerksam machen. Bin ich damit im Recht und auf welche Gesetze kann ich mich dabei beziehen?
3 Antworten
Sowas regelt das BDSG. Ansprechpartner bei Vergehen von Behörden ist der Bundesdatenschutzbeauftragter.
Näheres unter http://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html
Nur so als Tipp....schreib lieber eine E-Mail.
Habe ich auch jetzt gemacht. Danke schonmal
Ich denke, dass auch das Ordnungsamt gewissen Datenschutzrichtlinien unterstellt ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du aber vielleicht mal mit einem Anwalt darüber sprechen. Vielleicht kennst du ja jemanden aus deiner Verwandtschaft.
Leider nicht :/
Ich würde einen Brief an den Leiter des Ordnungsamtes schicken. Du musst Dich überhaupt nicht auf irgendein Gesetz beziehen; dreh' den Spieß einfach um. Frag die Behörde, sprich den Ordnungsamtsleiter, auf welcher gesetzlichen Grundlage eine Angestellte Deiner Mutter die Informationen weitergegeben hat.
Du bist 18, also sowieso für Dich selbst verantwortlich.
Das könnte eine groß angelegte Vertuschungsaktion auslösen. Immerhin ist der Arbeitsplatz mindestens einer Person in Gefahr. Den Vorgesetzten bekommen solche Vorfälle aber auch nicht gut.
Mir erscheint die Gefahr zu groß, dass der Brief erst irgendwo anders gelesen wird, bevor er den Leiter des Ordnungsamts erreicht. Man weiß auch nicht, welche Haltung dieser Leiter hat. Es gibt Vorgesetzte, die auf die Weise denken: "Ich habe meinen Laden nicht im Griff, aber keiner soll es merken." Der Fisch stinkt oft vom Kopf. Daher würde ich die Behörde, in der die Straftat (und das ist es) begangen worden ist, außen vor lassen. Allenfalls kann man deren Aufsichtsbehörde (welche das ist, hängt vom Bundesland ab) "bösgläubig machen".
OK, kann man alles machen, aber so schlimm sind Behörden auch nicht. Wir sind - trotz aller Versuche mancher Internetnutzer, es anders darzustellen - eben keine Bananenrepublik.
Ich würde immer - mit der Bitte um Antwort innerhalb einer bestimmten Frist - den Chef anschreiben und nur dann, wenn ich keine Antwort bekommen würde, mich an die nächsthöhere Stelle oder den Datenschutzbeauftragten wenden.
Selbst wenn es so wie geschildert passiert ist - was wir ja gar nicht wissen -, ist es einfach guter Stil, zunächst die involvierten Personen um eine Stellungnahme zu bitten.
Man könnte natürlich auch in einem ersten Schritt die SB selbst um ein klärendes Wort bitten mit dem Hinweis, sich bei nicht nachvollziehbarer Auskunft an den Vorgesetzten / Datenschutzbeauftragten zu wenden.
Aber das bleibt ja jedem selbst überlassen.
Ich werde da mal anrufen