Darf das Jugendamt die Betreuungszeit vorschreiben?

4 Antworten

das jugendamt darf euch natürlich nicht den zeitumfang des kitabesuches vorschreiben. die entscheidung, in welchem umfang ein kind die kita besucht liegt einzig und allein bei den sorgeberechtigten eltern. davon abgesehen wäre ein 10stunden- kita-tag auch aus fachlicher sicht eher schwachsinnig.

sucht das gespräch mit dem zuständigen sozialarbeiter und versucht die gründe in erfahrung zu bringen. schildert einfach, warum es aus eurer sicht völlig ausreichend ist, wenn das kind von 8-14 uhr die kita besucht. sollte das gespräch nicht zu eurer zufriedenheit verlaufen, wendet euch an den direkten vorgesetzten. ein gerichtsverfahren wird das jugendamt eher nicht anstrengen, es sei denn, sie halten das kindeswohl für gefährdet. mir ist im übrigen kein fall bekannt, in dem ein familiengericht für einen kitabesuch einen zeitlichen rahmen vorgegeben hätte.

ich drücke euch die daumen für eine lösung im interesse aller

herzlichst

rgy

nachtrag: lasst euch die betreffenden gesetzlichen vorschriften konkret benennen und auch schriftlich geben, so könnt ihr daheim in ruhe nachlesen oder euch rechtlichen beistand organisieren. schriftlichkeit als prinzip schadet nie dem fragenden, sondern im zweifel nur dem, der falsches niederschreibt.

herzlichst

rgy

In jeder Kita wird eine Anwesenheitslist geführt, also kannst du schon mal nachweisen wie oft dein Kind im Kindergarten anwesend ist. Das einzige Amt das Druck auf dich ausüben könnte- Kind in die kita zu geben-, damit du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, ist die ARGE. Das aber auch erst ab dem 3 Lebensjahr. Als Familienpflegerin hast du doch auch einen Einblick in die Arbeit des Jugendamtes. Als Familienhelferin wirst du doch vom Amt in dysfunktionale Familien geschickt um zu unterstützen und zu helfen. Es geht immer in erster Linie um das Kindeswohl. Versuch mal für dich selbst zu Reflektieren- warum könnte jemand das Amt eingeschaltet haben- woher kommt dein Gefühl das die Zuständige dir nicht wohlgesonnen scheint. Übrigens, das amt wird sich nicht einschalten nur weil irgendjemand dort meldet das dein Kind nicht die Kita besucht- das ist, zum Glück noch, die ureigenste Entscheidung der Eltern.

Doch,das Jugendamt kam nur aus dem Grund,dass unsere Tochter angeblich nicht in die Kita geht.Jedenfalls haben sie uns das als Grund genannt.Sie hatte ansonsten auch nichts zu beanstanden.

Wenn das Jugendamt den Eindruck hat, dass eure Tochter in der Kita besser aufgehoben ist und betreut wird als bei euchzu Hause und sie dort vielleicht sogar mehr lernt als bei / von euch, dann darf das Jugendamt im Sinne des Kindeswohls das bestimmen.

Nein, dass darf auch das JA nicht so einfach bestimmen.

Wer hat das Jugendamt eingeschaltet und warum?

Es scheint so zu sein, dass die Sachbearbeiter glauben, dass ihr Euch wohl nicht so gut ums Kind kümmert.

Das Jugendamt hat keine rechtliche Möglichkeit euch zu zwingen. Die gehen aber ganz fix vor Gericht und das zwingt euch dann, wenn es zur gleichen Ansicht wie das Jugendamt kommt.

Es ist möglich, dass in diesem Fall das Jugendamt nur für die Kosten des Kita-Platzes aufkommt, bzw. etwas dazu beisteuert. Ich kenne mich leider auch nicht so genau aus wie die Richtlinien sind, aber vielleicht wäre es möglich, dass das Jugendamt nur zahlt, wenn eine bestimmte Anzahl an Stunden genommen wird? Ich finde es toll, wenn Eltern ihr Kind möglichst wenig in eine Kita "abschieben", sondern selbst Zeit mit ihnen verbringen, von daher hoffe ich dass eine solche Regelung nicht gibt.

Wer uns das Jugendamt geschickt hat weiß ich leider nicht.Sie kamen,weil die Person,die dort angerufen hat meinte,dass unsere Tochter gar nicht in die Kita geht und das würde sie verdächtig finden.Unsere Tochter geht aber schon ne Weile in die Kita und ich versteh nicht so ganz wie diese Person darauf kam,dass unsere Tochter nicht hin geht.Ich bin selbst Familienpflegerin und fühle mich dadurch in der Lage mich selbst um mein Kind zu kümmern.Ich muss es nicht den ganzen Tag "abschieben".Ich hab auch so das Gefühl,dass die Zuständige nur will,dass sie 10 Stunden hin geht,weil sie etwas gegen mich persönlich hat.Meinen Partner ist auch schon aufgefallen,dass sie nicht grade freundlich und vernünftig mit mir um geht.

@rosesn88

Du bist Familienpflegerin?

Das Jugendamt hat keine rechtliche Möglichkeit Dich ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zu zwingen, das Kind 10 Stunden lang in einen Kindergarten zu geben.

Es gibt in Deutschland keine Kindergartenpflicht. Deshalb wäre da ein Besuch des JAs nicht mal gerechtfertigt. Und sonst hat die Sachbearbeiterin nichts gesagt?

@Menuett

Nein,ansonsten hatte sie nichts gesagt gehabt.Sie hat aber so getan als müssten wir machen was sie sagt.

@rosesn88

Vielleicht hat sie sich unglücklich ausgedrückt.

Wie der rotgrüne Yeti bereits schrieb: Vom fachlichen her, wäre es tatsächlich schwachsinnig. 10 Stunden KiTa sind entsetzlich anstregend für die Kinder, da ist immer ein Geräuschepegel und nicht wirklich eine Möglichkeit sich mal zurückzuziehen und auszuruhen. Von 8 - 14 Uhr sind es ja schon 6 Stunden, das ist schon eine Menge.

Blöde Frage, wie hat sich das Jugendamt denn angekündigt?