Darf das Jobzenter Urlaubsgeld was als Gutscheine ausgezahlt wird und auf der Abrechnung steht anrechnen?

2 Antworten

Aber der Nettolohn bleibt doch gleich und ausdem zwingt mich der Gutschein Kleidung zu kaufen wenn sie mir Geld abziehen kann ich doch nicht mehr mein Lebensunterhalt gewärleisten

Auch Geldwerte Zuwendungen / Leistungen sind Einkommen und werden auf den Bedarf angerechnet !

Wenn der Geldwerte Betrag auf deiner Abrechnung erscheint,dann wird dieser deinem Bruttoeinkommen zugerechnet,deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ermittelt,theoretisch vom Netto abgezogen und ergibt dann dein anrechenbares Nettoeinkommen.

Aber der Nettolohn bleibt doch gleich und ausser zwingt mich der Gutschein Kleidung zu kaufen wenn sie mir Geld abziehen kann ich doch nicht mehr mein Lebensunterhalt gewärleisten

@21Danny12

Wenn das Nettoeinkommen gleich bleibt,kann das doch nur positiv für dich sein,dann hast du doch weniger anrechenbares Einkommen,wenn dein Bruttoeinkommen durch die Gutscheine höher liegt und somit hättest du dann einen höheren Anspruch auf Aufstockung !

Wie hoch ist denn der Wert der Gutscheine und was verdienst du sonst Brutto und Netto ?

@isomatte

1044 brutto 854 netto Ca.300 Euro Gutschein

@21Danny12

Also mit den Gutschein ca. 1344 brutto und netto bleibt 854

@21Danny12

Dann hättest du angenommen ca. 1344 € Brutto und darauf min. 300 € an Freibeträgen,demnach sollten dir diese dann theoretisch von deinen 854 € abgezogen werden,also hättest du dann ca. 554 € anrechenbares Einkommen und den Rest würdest du als Aufstockung bekommen !

Das ist ja eine Sonderzahlung und diese bekommst du ja nicht jeden Monat,demnach musst du deinen Lebensunterhalt mit deinem sonstigen Nettoeinkommen + Aufstockung bestreiten,also kann dir ja im Prinzip nichts fehlen.

@isomatte

Okay dann hoffe ich mal das die mir nicht auf einmal die 300 abziehen vielen dank

@21Danny12

Das dürfte eigentlich nicht passieren,denn du bekommst ja nicht mehr Netto und diese Gutscheine sind Zweckgebunden,also kannst du diese nicht zur Deckung deines Lebensunterhalts einsetzten !