darf das jobcenter mir die komplette leistung streichen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

haben aber alles einbehalten,hab dann termin,mal sehn was da raus kommt.

Widerspruch vor Ort einlegen und sagen, Du möchtest sofort das Geld in bar abzüglich der Lesitung für die 18 jährige Tochter oder Dein Weg geht sofort zum Rechtsanwalt. ( Nachdem Du Dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht geholt hast.)

Es darf nur der Regelsatz und evt. der Mietanteil Deiner Tochter gekürzt werden.

"Es darf nur das ALG II (Regelsatz + Mehrbedarf + KdU) der Person gekürzt werden, die sich der Pflichtverletzung nach § 31 SGB II schuldig gemacht hat.

Jede Person hat einen Individualanspruch auf ALG II, man kann und darf somit dem "Mann" nicht sein ALG II kürzen, wenn sich die "Frau" einer Pflichtverletzung nach § 31 SGB II schuldig gemacht hat.

Der Kürzungsbetrag bemisst sich nach "der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung", d.h. also, die 10% oder 30% werden von dem lt. § 20 zustehenden Regelsatz, unabhängig davon wieviel Regelleistung man tatsächlich erhält."!

http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=0ffc16f190a7c6adb790694756214eb9&topic=20.0

Wenn Du einen schriftlichen Bescheid hast, lege umgehend "Widerspruch mit aufschiebender Wirkung gegenüber dem Kürzungsbescheid " ein.

ich danke dir für deine antwort war sehr hilfreich für mich. nein habe wegen der sanktionen noch keinen bescheid vom jobcenter, ansonsten hätte ich reagiert und widerspruch eingelegt.

Nein das dürfen Sie nicht! Aber wenn deine Tochter noch Minderjährig ist, so untersteht Sie noch deiner Aufsichtsplicht, und Geschäftsfähig ist deine Tochter auch noch nicht. Wenn das Geld jetzt für euch alle gewesen ist, so müßt DU zur ARGE und nicht deine Tochter. Die kann alleine zur ARGE gehen wenn es um ihr Geld geht! Du solltest Sie aber auch mal öffters eine starke Hand zeigen, daß Sie entweder Ihre Schule zu ende macht oder eine Berufsausbildung beginnt ! Hier findest du weiterführende Information : w.alg-i.de/arbeitslosengeld/sperrzeiten.html Bemühe dich aber bitte heute noch diese Angelegenheit, mit deinem sacharbeiter zu klären!

ich war gestern schon auf dem amt und habe dann einen termin auf dem amt in der leistung.meine tochter ist 18

tja sie ist verpflichtet die termine einzuhalten, das wurde ihr am anfang schon gesagt. dir dürften sie es nicht streichen da du deine eigenen leistungen bekommen müsstest. da ist sie selbst schuld, wenn sie so wieter macht , wird ihr alles gestrichen und das geht ganz schnell