Darf das JobCenter die Diagnose einer Krankschreibung verlangen?

6 Antworten

Nein, was das Jobcenter aber darf:

nach vorheriger Aufforderung kann vom Leistungsberechtigten auch ein ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden und die dafür anfallenden Kosten hat das Jobcenter zu übernehmen.

„Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Jedenfalls nach vorheriger Aufforderung kann vom Leistungsberechtigten auch ein ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9.11.2010 – Az. B 4 AS 27/10 R – juris Rn. 32).

Die Kosten für die Ausstellung des Attestes können in angemessenem Umfang übernommen werden. Dies sind die nach Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehenen Gebühren für eine kurze Bescheinigung, und zwar in Höhe des bei Privatrechnungen üblichen 2,3fachen Satzes, mithin derzeit 5,36 EUR. Höhere Kosten werden nicht übernommen.“

https://sozialberatung-kiel.de/tag/wegeunfahigkeitsbescheinigung/

Danke! Genau sowas habe ich gesucht. Freue mich schon, bei der nächsten willkürlichen Aufforderung, damit kontern zu können:)

Nein, die Diagnose geht das JC nichts an. Aber ich vermute mal dass Du schon öfters mit Krankmeldungen angesetzte Termine/Gespräche geschwänzt hast und die JC-Mitarbeiter/in so langsam misstrauisch/genervt ist. Kann sein dass Sie dich das nächste Mal zum Amtsarzt schickten will um zu schauen ob Du auch wirklich so krank bist.

http://www.sozialerechte.de/tipps/10-wichtige-tipps-zum-umgang-mit-dem-jobcenter-410/

Abgesehen von diesen ausgezeichnete Seite, steht die Diagnose in Form einen Zahlcode auf dem gelben Schein.

J06 = Erkältung

Nein. Dürfen sie nicht.

da steht auch nur, dass man eine krankschreibung vorlegen soll. aber nicht warum man keine diagnose vorzeigen muss.

@AlCrapone777

also gut. Paragraph 203 Stgb

Das ist falsch. Das Jobcenter bekommt den Teil der AU, der für den AG vorgesehen ist und da steht kein Diagnoseschlüssel drauf.

@maja0403

Eben drum der Diagnoseschlüssel steht nur auf dem Teil für die Krankenkasse und Arztdurchschrift.

@herzilein35

Sorry. Das ist richig und Danke für die Korrektur.

@maja0403

Das ist richtig. Danke für die Korrektur!

Eine Diagnose geht das Jobcenter nichts an. Wenn dann darf das nur der medizinische Dienst erfragen.

Eben. Habe auch schon nach einem Gesetz/Paragraphen dafür gesucht, um das zu rechtfertigen. Diese möchte gern Richter kommen mir immer so:)

@AlCrapone777

Dazu brauchst du kein Gesetzestext oder Paragraphen. Es ist wie es ist.

@herzilein35

doch sie dürfen das. es gibt eine rechtsprechung dazu, die besagt, dass ohne wegeunfähigkeitsbescheinigung, au nicht anerkannt werden als grund zum fernbleiben vom termin.

@markusher

Was hat eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung mit der Diagnose zu tun? Ein Sachbearbeiter ist kein Mediziner und kann und das das garnicht entscheiden.

Wie ich schon schrieb, man sollte die Angabe der Daignose nicht verweigern, aber darauf bestehen, dass diese nur dem medizinischen Dienst zugänglich gemacht wird.

@markusher

Wegeunfähigkeitsbescheinigung habe ich zwar noch nie gebraucht. Aber mal abgesehen hat diese Bescheinigung null mit Herausgabe der Diagnose zu tun. Die Diagnose geht das Jobcenter nichts an und da kannst auch du nichts ändern.

@herzilein35

die diagnose kann sich das jc abfordern. du kannst darauf eingehen, dann gibts eine entscheidung dazu oder du kannst es ablehnen, dann lebst du mit der anderen entscheidung. wenn du nur schnupfen hast, lebst du damit, dass man dir sagt du hättest zum termin erscheinen können und somt sanktion wegen nicht-erscheinens. das ist es was der sb unterm strich will, eine bescheinigung die besagt, dass besagte person so krank war, dass sie nicht erscheinen konnte. das wäre auch bei einer schweren erkältung möglich, die einem massiven grippalen infekt beinhaltet - sprich die person ist durch. eine verstopfte schniefnase hindert dich auch nicht arbeiten zu gehen oder?

@markusher
die diagnose kann sich das jc abfordern.

Das ist falsch. Das kann nur der medizinische Dienst des Jobcenters. Und die dürfen nur eine Empfehlung an den Sachbearbeiter geben, aber keine Diagnose.
Genau deshalb sage ich auch, dass man die Herausgabe der Siagnose nicht verweigern sollte, sondern auf den medizinischen Dienst verweisen sollte.

Die Diagnose geht die nichts an nein! Das sind erstens keine Ärzte und haben null Ahnung was Medizin anbelangt noch zusätzlich als Datenschutzgründen und Schweigepflicht.

doch die diagnose geht etwas an, da AU kein entschuldigungsgrund für das fehlen zum termin sind. ein schnupfen schon mal überhaupt nicht. wenn also keine wegeunfähigkeitsbescheinigung erbracht wird und das wird man ts sicherlich zukünftig auferlegen, dann gibts leistungskürzung, bis zur vollversagung.

@markusher

Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung hat nichts mit Herausgabe der Diagnose zu tun. Wenn du angeblich so schlau bist, wäre es gut wenn du die beiden Sachen trennen könntest. Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung erfolgt grundsätzlich ohne Diagnose. Die Diagnose wie gesagt geht das Jobcenter nichts an.