Darf das JobCenter beim erstantrag Perso, Kontoauszüge, Kfz Schein,Bankkarten Kopieren?

6 Antworten

Bzgl. Personalausweis hier die Meinung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:

"Bei Anträgen auf Arbeitslosengeld II müssen die dazu erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, um die Anspruchsvoraussetzungen nach den §§ 7 ff. SGB II feststellen zu können. Dies schließt die Überprüfung der Identität ein (§ 60 Absatz 1 Nummer 3 i.V.m. § 61 SGB I). Zur Kontrolle der Personalien können Mitarbeiter der Jobcenter die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises verlangen (§ 1 Absatz 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis). Die Daten des Personalausweises, insbesondere die aktuelle Wohnanschrift, müssen mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Zur Identifizierung und Aufgabenerfüllung ist eine Kopie des Dokuments in der Akte nicht erforderlich. Vielmehr genügt ein dort anzubringender Vermerk darüber, dass der aktuelle und gültige Personalausweis beziehungsweise das Ausweisdokument vorgelegen hat."

http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/Artikel/Personalausweis.html?nn=2506554

Ja, das darf das Jobcenter. Sie dürfen ja keine Originale behalten.

Du kannst sogar damit rechnen, das sie dich daheim besuchen.

Wobei dein Recht dann ist, sie nicht reinzulassen... Himmel noch mal, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein verdammtes Grundrecht! Das gib man nicht mit dem Antrag auf Alg2 ab.

@Gerberecht

Das stimmt, Man hat das recht sie nicht hereinzulassen., Aber man kennt es ja. dann finden sie einen Grund nicht zu zahlen.

@Strolchi2014

Und dann rückt man ihnen eben mit dem Sozialgericht zu leibe... Natürlich benehmen sich deren Mitarbeiter oft wie der Elefant im Porzellanladen. Aber man sollte doch Fragestellern auch sagen, dass das nicht rechtens ist und man sich dagegen zur Wehr setzen kann.

@Gerberecht

Wie bereits erwähnt....dann gibt es eben keine Kohle, weil man nicht mitgewirkt hat. Man ist ja zur Mitwirkung verpflichtet. Sorry, ICH habe die Gesetze nicht gemacht.

@Strolchi2014

Ich habe die Gesetze auch nicht gemacht, aber ich lese sie wenigstens. Jedes staatliche Handeln hat Grenzen und das gilt auch für das, was Institutionen im Rahmen der Mitwirkungspflicht verlangen dürfen. Einige der Grenzen stehen dort sogar wortwörtlich.

Jobcenter machen genauso Fehler bei der Rechtsanwendung wie andere Leute. Daher sind so viele Verfahren vor den Sozialgerichten auch erfolgreich. Oder glaubst du, die Richter dort können das schlechter entscheiden als der - juristisch kaum gebildete - Jobcentermitarbeiter in Stadt X?

Welche Rechte werden denn Deiner Meinung nach verletzt? Wenn Du Geld von der Sozialgemeinschaft möchtest, musst Du belegen, dass Du bedürftig bist. Das ist sicher unangenehm aber leider notwendig, weil es immer Menschen gibt, die das ausnutzen und Gelder beantragen ohne sie tatsächlich zu benötigen. So müssen alle, die unverschuldet in Not sind, darunter leiden, dass es eben auch andere gibt.

Es wäre in ordnung wenn sie einsicht nehmen.aber kopieren meiner bankkarte und perso nicht.

Diese Logik entspricht, mit Verlaub, einen Untertanengeist, den ich eigentlich für längst ausgestorben hielt.

Leute nehmen andauernd staatliche Leistungen in Anspruch (Autobahn, Polizei, Feuerwehr...), ohne dass jemand so weit ginge, dafür eine Gegenleistung zu fordern oder grundsätzlich Missbrauch anzunehmen. Obwohl das gerade im Falle Polizei/ Gericht nicht selten ist, wenn ich hier ständig lese, "hat mich beleidigt, wie mache ich eine Anzeige?" oder "Nachbar bringt Folie am Fenster an, kann ich ihn verklagen?"

Die Frage, was sie dürfen und was sie machen, wird in der Realität oft verschieden zu beantworten sein. In der Regel dürfen sie weniger, als sie tatsächlich tun oder fordern. Das liegt nun nicht an deren Boshaftigkeit, sondern daran, dass die Mitarbeiter keine ernst zu nehmende juristische Ausbildung haben und das "ganz normale" Leute mit dem Alltagsverstand sind, von dem du eine Kostprobe auch hier in den Kommentare findest.

Das Bundessozialgericht hat sich damit schon umfassend beschäftigt. Zu den Unterscheidungen zwischen "Vorlage" und "zu den Akten nehmen" findest du eine Zusammenfassung hier: http://www.herbertmasslau.de/alg-ii-kontoauszuege.html

Ich empfehle auch den Rechtssprechungsticker bei Tacheles e.V., den ich allerdings nicht verlinken kann (geht nur ein Link pro Post), aber den findest du leicht.

Glückwunsch zu deinem funktionierenden Gefühl für die Rechte von Antragstellern ;)

Ja. Nein. Du hast Rechte, z.B. das Recht von denen Leistungen zu empfangen. Dazu musst du aber einreichen, was das Jobcenter will.

Es steht dir frei, das zu unterlassen. Dann gibts eben auch kein Geld.