Darf das Jobcenter bei der Uni anrufen?
Hallo,
Ich fasse mich ganz kurz,
Darf das Jobcenter bei der Uni anrufen? Und wenn es da anruft was sagen die Mitarbeiter da? Z.b.
"guten Tag Jobcenter Bochum" oder eben eine andere stadt? Also wird die stadt auch immer genannt? Namen der personen dürfen ja niht genannt werden aber darf die stadt des jobcenters genannt werden?
Fragt botte nicht warum das jobcenter bei der uni anrufen könnte das ist hur eine sicherheitsfrage, weil eine bekannte macht sich da sorgen da das jobcenter meinte die wollten gerne be der uni anrufen um zu fragen was sie da mcht bzw. in welchem stundenumfang das alles passiert.
6 Antworten
Es ist immer schwierig hier Fragen zu stellen, ohne den genauen Hintergrund der Frage zu beschreiben. Das Jobcenter kann natürlich bei der Uni anrufen- bei einem Verdacht auf Leistungsmißbrauch haben die sogar recht umfangreiche Befugnisse. Wenn es um eine mögliche Immatrikulation geht, besteht ja kein Leistungsanspruch, wenn es um eine Tätigkeit bei der Uni geht, dann müssten die dort ja ja eh einen einkommensbescheid ausstellen und wüssten, dass man im Leistungsbezug des Jobcenters steht. Die Frage ist also echt merkwürdig.
Teilzeitstudenten haben Anspruch auf ALG II
... in "besonderen Fällen" schon, aber nicht generell...
Jeder kann ein Teilzeit- statt ein Vollzeitstudium absolvieren - wenn er es sich "leisten" kann ... (bzw. aus gesundheitlichen Gründen...)
Sollte er dann während des Studiums in eine "Notlage" geraten, würde ihm ggf. ALG II gewährt (wobei er sich dann allerdings auch entsprechend der Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss....)
Das Jobcenter kann selbstverständlich in einer Uni anrufen und fragen, ob eine bestimmte Person an dieser Uni immatrikuliert ist - denn wenn sie es wäre, hätte sie ja keine Ansprüche auf Leistungen vom Jobcenter.....
Eigentlich doch nicht, denn informationen dürfen doch nicht an dritte weitergegeben werden, deswegen wird glaube ich auch die bescheinigung der uni an das jobcenter weitergegeben aber da anrufen und namen nennen darf man doch eigentlich nich?
Doch, genau das dürfen die.
Das ist komisch, ich bezieh selbsts keins und kenn mich da wenig aus, aber ich hab mal meiner frendin gesagt da anzurufen weil email schreiben kann sie nicht sie hat kein internet deswegen hab ich ihr gesagt sie soll mit ihe handy mal da anrufen und fragen ob namen genannt werden dürfen, dort wurde ihr in der zentrale gesagt es dürfen keine namen genannt werden aber es wird gesagt das vom jobcenter angerufen wird.
Keine ahnung ob as so stimmt, oder ob die as nur so gesagt habeb, weil du sagst ja das man namen nennen darf.
Nö, Datenschutz, das Jobcenter darf wenn es einen Verdacht hat eine Anzeige machen und wenn dann der Staatsanwalt es für begründet genug hält, wird er entsprechende Anfragen stellen, aber das Jobcenter ist nicht dazu berechtigt gegenüber Dritten die Namen und sonstige Daten von Bedürftigen zu nennen und schon garnicht sind Jobcenter Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft.
Nur am Rande: Teilzeitstudenten haben Anspruch auf ALG II. Das ist nur vielen nicht bekannt, selbst vielen Sachbearbeitern nicht.
Teilzeitstudenten haben Anspruch auf ALG II
... in "besonderen Fällen" schon, aber nicht generell...
Jeder kann ein Teilzeit- statt ein Vollzeitstudium absolvieren - wenn er es sich "leisten" kann ... (bzw. aus gesundheitlichen Gründen...)
Sollte er dann während des Studiums in eine "Notlage" geraten, würde ihm ggf. ALG II gewährt (wobei er sich dann allerdings auch entsprechend der Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss....)
Ja, das machen die. Notfalls halt schriftlich. Ist ja auch legitim, wenn es zur Klärung der Eiknkommenssituation/Arabeitsumfang beiträgt.
Natürlich darf das Jobcenter mit potentiellen Arbeitgebern bzw,. hier der Uni als Ausbildungsträger sprechen bzw. dort Auskünfte einholen ...
wenn die uni auf eine telefonsiche Anfrage nicht reagiert oder man sich auf Datenschutz beruft, wird das Ganze mit Sicherheit schriftlich angefragt .. und dann wird die Uni auch mitwirken .... worum auch immer es geht ...
Normalerweise wird die Stadt genannt, schlussendlich sind das aber auch alles nur Leute, die eventuell mal einen Fehler machen.. Deine Bekannte soll sich mal keine Sorgen machen. Wenn sie alles wahrheitsgetreu angegeben hat, wird sie auch nicht wegen Betrug o.ä. Ärger bekommen.
Nur am Rande: Teilzeitstudenten haben Anspruch auf ALG II. Das ist nur vielen nicht bekannt, selbst vielen Sachbearbeitern nicht.