Darf das die Zeitarbeitsfirma überhaupt ?

7 Antworten

Wo im Vertrag Deines Freundes steht wörtlich, dass er sich persönlich krankmelden muss?

Und wo steht explizit in dessen Arbeitsvertrag, dass eine derartige Strafe in Höhe von 200 Euro bei einem solchen "Vergehen " zu bezahlen ist.

Einseitige Klauseln sind nicht wirksam.

Es steht nicht drin das er sich persönlich melden muss und von einer Vertragsstrafe steht da auch nichts

@CocoLina24

Also so oder so - die geforderte Strafe ist nicht rechtens und somit sollte dieser widersprochen werden.

Erst einmal ohne Anwalt - denn der kostet das Geld Deines Freundes.

@wilees

Also Vertragsstrafen sind schon zulässig. Sie müssen aber vereinbart sein und noch ein paar Dinge sind dabei zu beachten, dass z.B. die Summe genannt sein muss.

Wenn keine Vertragsstrafe vereinbart ist, so muss er auch keine zahlen.

Gegen die Abmahnung kann er wohl nichts machen wobei ich das lächerlich finde.

Er sollte sich bei anderen Zeitarbeitsfirmen bewerben und dann fristgerecht kündigen.

Er hat bei seiner Einsatzfirma angerufen und bescheid gegeben.

Das war völlig korrekt.

Ich habe persönlich bei der Zeitarbeitsfirma angerufen und die Krankmeldung persönlich eingeworfen mit Zeugen

Alles nach Recht und Gesetz gemacht.

im Vertrag steht nichts von einer Vertragsstrafe über 200€!!!

Er muss das auch nicht bezahlen.

Zur "Vorschrift" sich persönlich zu melden schreibt Prof. Dr. Peter Wedde z.a. im Arbeitsrechtkommentar zum § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz:

"Führt eine Erkrankung zu einer Arbeitsunfähigkeit, so muss der betroffene AN aufgrund der Mitteilungspflicht seinen AG unverzüglich informieren. Eine bestimmte Form dieser Information ist nicht vorgeschrieben.

Die entsprechende Mitteilung kann somit mündlich, telefonisch, per E-Mail, per SMS usw. erfolgen.

Der erkrankte AN kann dem AG seine Krankheit selbst anzeigen oder eine entsprechende Mitteilung von Dritten wie etwa Familienangehörigen, Lebenspartnern, Nachbarn oder Arbeitskollegen vornehmen lassen."

Zum Abzug der 200 Euro: Selbstverständlich darf der AG hier nichts abziehen. Es wurde nach Recht und Gesetz gehandelt, der Entleihbetrieb wurde ebenso wie die Zeitarbeitsfirma rechtzeitig informiert.

Davon mal abgesehen gibt es keine Vereinbarung, wobei diese m.E. nach nichtig wäre. Hier kann es bei Verstößen, die in diesem Fall nicht gegeben sind, eine Abmahnung und im Wiederholfall (wenn dies in der Abmahnung deutlich gemacht wurde) die Kündigung.

Damit kommt die ZAF nicht durch. Du schreibst ja, dass Dein Freund zum Anwalt geht. Ich nehme an, er hat eine Rechtsschutzversicherung.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Hat ums sehr geholfen, ja er hat eine Rechtsschutzversicherung 

@CocoLina24

Bitte, sehr gerne und viel Erfolg.

Nein. Aber wie es aussieht nimmt er das hin oder bekommt noch 200,- und eine Kündigung.

Nein er nimmt das nicht hin er geht zum Anwalt!

Schau Mal in der AGB's nach oder so

Aber dein Freund muss wirklich selber anrufen, sonst ist das nicht gültig und ist ein unentschuldigt

Das hab ich noch nie gehört bei uns auf Arbeit rufen teilweise Eltern oder Partnern an und melden unsere Kollegen krank ich seh da kein Problem Hauptsache man weiß Bescheid das der jenige nicht kommt. 

@CocoLina24

So ist es - alles Andere ist absoluter Quatsch!

@ BibiKekzMonster:

Das ist - sorry - völliger Unsinn!

Es gibt keine Bestimmung, die einen persönlichen Anruf vorschreibt, und der Arbeitgeber kann das auch nicht wirksam verlangen.

Das ist doch quatsch, was ist wenn man einen Unfall oder eine Krankheit (Schlaganfall, Herzstillstand usw.) hat und man nicht sprechen/schreiben sonst was kann. Dann kann man doch persönlich sich auch nicht krank melden.

@eire80

Also mein Ex hat damals auch eine Abmahnung bekommen weil ich angerufen habe als er mit 41° Fieber im Bett lag

@BibiKekzMonster

Aber eine solche Abmahnung aus diesem Grund ist das Papier nicht wert, auf dm sie geschrieben steht!