Darf Chef die Wiedereingliederung verschieben?

2 Antworten

Dein AG darf die Wiedereingliederung verschieben. Ich nehme mal an, sie soll nach dem Hamburger-Modell geschehen. Der AG ist nicht einmal verpflichtet, einer Wiedereingliederung zuzustimmen. Die Begründung mit dem Betriebsurlaub ist für mich auch nachvollziehbar.

Ob der AG Dir wegen Langzeitkrankheit kündigen kann, kann ich nicht beurteilen. Mit Deinem GdB von 50 muss der Kündigung vorher auch das Integrationsamt zustimmen. Außerdem sollte ein BEM (Berufliches Eingliederungsmanagement) gemacht sein. Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser bei der beabsichtigten Kündigung gehört werden.

Sollte der AG kündigen, empfehle ich Dir Kündigungsschutzklage zu erheben. Dies muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung geschehen.

Dein Urlaub von 2014 verfällt am 31. März 2016. Der diesjährige Urlaub verfällt zum 31. März 2017. 

Bei Langzeitkrankheit verfällt der Urlaub 15 Monate nach dem Jahr in dem der Urlaub erworben wurde. Diese Ausnahmeregelung gilt nach einem Urteil des BAG, das sich dem Urteil des EuGH in Sache Schultz-Hoff angeschlossen hat auch nur, wie gesagt, bei Langzeitkrankheit.

Ja.. er darf die Wiedereingliederung verschieben... es macht ja auch Sinn.. da du während einer Wiedereingliederung keinen Urlaub machen darfst. Somit ist der Beginn der Wiedereingliederung am 4.1.16 sinnvoll. Er dürfte sie sogar komplett ablehnen.

Natürlich darf dein Chef dir kündigen.. offziell allerdings nicht während du krankgeschrieben bist... da hilft dann letztendlich auch der GdB von 50 nichts da die Integrationsämter meist solchen Kündigungen zustimmen. Sollte er dir krankheitsbedingt kündigen würde ich die Kündigung nur "unter Vorbehalt" annehmen und schnellstmöglich einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Glaube 14 Tage oder 3 Wochen ist die Frist.. du kannst dann mit Hilfe eines Anwalts eine schöne Abfindung rausholen. Im Regelfall gibt es im Schnitt pro Jahr im Betrieb 1- 1,5 Monatsgehälter.

Dein Urlaub von 2014 ist verfallen sofern zu 2015 nicht mehr arbeitest... den Urlaub für 2015 kannst du komplett behalten und mit in 2016 nehmen.

Kleiner Tipp... versuche die Wiedereingliederung so lange wie möglich zu machen wenn dir dein Chef kündigen will... event. kurz vor Ende abbrechen... kann wirst du wieder krankgeschrieben... und nach ein paar Wochen nochmal einen Versuch starten.


Falls du weitere Fragen hast kannst du mich auch direkt anschreiben.




skychecker  19.11.2015, 20:24

Es ist eine urbane Legende, dass einem Arbeitnehmer nicht in der Krankheit gekündigt werden kann.

Auch bringt es nicht, eine Kündigung unter Vorbehalt anzunehmen. Genaugenommen muss der Arbeitnehmer die Kündigung gar nicht annehmen, er kann sie sofort wegwerfen, Flieger oder Schiffchen daraus basteln. Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass dem Mitarbeiter die Kündigung zugegangen ist und der Mitarbeiter keine Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochen-Frist eingereicht hat, ist die Kündigung rechtskräftig.

Weiter ist der Urlaub aus 2014 nicht verfallen. Dieser verfällt erst nach 15 Monaten, sofern er aus Krankheitsgründen nicht genommen werden kann. Somit verfällt der Urlaub aus 2014 erst nach dem 31.03.2016. Somit ist natürlich auch der Urlaub aus 2015 noch nicht gefährdet.

Eine Abfindung kann bei einer Kündigungsschutzklage herauskommen. Die Höhe von 1-1,5 Monatsgehältern ist aber eher unwahrscheinlich. Da müsste es im Kündigungsprozess schon sehr viele Fehler geben bzw. dem Arbeitgeber sehr viel daran liegen, den Mitarbeiter los zu werden. Die "Regelabfindung" liegt bei 0,5 Monatsgehältern pro Jahre der Betriebszugehörigkeit. Durch eine hier vorliegende Schwerbehinderung kann eine eventuell mögliche Abfindung höher ausfallen.