Darf bei einer Panne im Halteverbot ein Bußgeld verlangt werden?

2 Antworten

Nein, es kann bei einem technischen Defekt aufgrunddessen das Fahrzeug nicht mehr Fahrbereit ist kein Bußgeld verlangt werden. Aus dem Halteverbot schieben müssen wäre auch schwachsinnig, den Oma oder Opa mit 80 Jahren würden das nicht mehr schaffen. Jedoch darf man sein Auto auch nicht Tagelang aufgrund einer Panne im Halteverbot stehen lassen sondern möglichst noch am gleichen Tag einen Abschleppdienst organisieren und das Auto zur Werkstatt bringen lassen. Hängt da schon ein Strafzettel dran, muss man dem Ordnungsamt nachweisen das man einen Defekt hatte. Also von der Werkstatt bestätigen lassen, das nicht mehr fahrbereit war. 

Wenn die Panne vermeidbar gewesen wäre, ja. Also wenn zb. der Sprit ausgeht.