Darf Bank eine Rentnerin als Bürge einsetzen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich darf man jeden als Bürgen einsetzen.

Es gibt allerdings gerade in Fällen, in denen der Bürge von Anfang an nicht leistungsfähig ist und die Bürgschaft insbesondere aus Gründen eines Näheverhältnisses übernommen hat, Gerichtsurteile, die von einer Unwirksamkeit ausgehen.

Es wäre also nicht chancenlos, dagegen vorzugehen, aber ich würde schon raten, einen Rechtsanwalt zu bemühen. Geht notfalls auch über Beratungsschein. Rechtsberatungsstelle beim Antsgericht fragen.

Vielen Dank für eure Antworten ... FalkTauberle ,vielen Dank,ich werde es auf jedenfall probieren!!! Danke

Ja das können sie. Aber wenn bei der Oma eh nix zu holen ist, dann kann siedem ganz gelassen entgegenblicken. Berechne mit ihr den Selbstbehalt, was sie darüber hat wäre wohl weg.

Die Bank hat die Oma nicht als Bürge eingesetzt, sondern akzeptiert. Wenn jetzt der Kredit nicht zurückgezahlt wird, aus welchen Gründen auch immer, wird sie sich an die Oma wenden. Da hier jedoch anscheinend nichts zu holen ist, hat die Bank Pech gehabt. Shit happens.

Deine Oma war doch wohl schon volljährig, als sie das unterschrieben hat?

Ist die Frage ernst gemeint??? Außerdem betrifft das null meine Frage ...

@Chyntie1337

Und ob das die Frage betrifft. Deine Oma war ein erwachsener Mensch, wieso willst du die Vernatwortung auf die Bank abschieben?

@Goichie

Ich will nichts auf die Bank verantworten ... meine Frage war,ob die bank damals fahrlässig gehandelt hat,da sie wussten,das meine Oma keine Rücklagen besitzt um im falle die schulden zu tilgen ... also erst lesen,dann schreiben

@Chyntie1337

Das war ein Entgegenkommen der Bank zum Nachteil der Bank.