Darf Autowerkstatt Sommerreifen bei vorheriger vereinbarter Ratenzahlung behalten?

6 Antworten

Ich habe keine Ahnung davon ob es jetzt rechtens ist oder nicht. Aber ich denke die Werkstatt sichert sich einfach nur ab. Gibt sie die Räder/Reifen raus, Du zahlst die vereinbarten Raten dann eventuell nich mehr, geht die Werkstatt leer aus, und macht minus. Es gibt genügend schwarze Schafe. Ich denke ein Rechtsstreit würde sich hier nicht lohnen. Kulanterweise bot die Werkstatt Dir eine Ratenzahlung an. Das finde ich fair. Also begleiche Deine Rechnung und hol dann Deine Räder/Reifen ab. Meine ganz persönliche Meinung.

Es besteht in dem Fall keine Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB, da die Werkstatt keinen fälligen Anspruch gegen dich hat.

Das Werkunternehmerpfandrecht ist auch nicht einschlägig, da die Werkstatt an den Reifen ja nichts repariert hat.

sie dürfen also nicht die Herausgabe verweigern.

Rechtlich darf sie die Reifen sicher nicht einbehalten, aber moralisch schon. Was willst du machen, klagen auf Herausgabe ? Damit machst du dich nur lächerlich.

Die Werkstatt war schon sehr kulant mit der Ratenzahlung. Wie hoch war die Rechnung denn ? Immerhin hast du ja dann schon 700,- Euro gezahlt.

Solange du die vereinbarten Raten pünktlich bezahlt hast, darf die Werkstatt die Reifen nicht einbehalten.

Stichwort Werkunternehmerpfand.

Wenn du die Reparaturrechnung nicht zahlst, dann könnte die Werkstatt auch dein Auto behalten...

Monti55  19.05.2018, 11:47

Aber nicht bei einer korrekt bedienten Zahlungsvereinbarung??

Kamikaze2001  19.05.2018, 11:54
@Monti55

Hmm... heißt dort sozusagen "Ware/Auftrag gegen Zahlung". Ist ja aktuell noch nicht vollständig gezahlt, also denke ich schon das die Werkstatt das Recht drauf hat.
Als jahrelanger Kunde und einer bestehenden Ratenzahlung vielleicht nicht die feine Art, aber möglich schon würde ich sagen.

Monti55  19.05.2018, 12:00
@Kamikaze2001

Solange der Kunde die Ratenvereinbarung einhält, ist er nicht im Verzug.

Stell dir vor, deine Bank sperrt dein Girokonto wegen einem parallel laufenden Ratenkredit.

AnglerAut  19.05.2018, 12:00

Dieses Pfandrecht würde sich nur auf das Auto beziehen, an dem Reifen haben sie kein "Werk" geleistet.

Kamikaze2001  19.05.2018, 12:02
@AnglerAut Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftrag in Zusammenhang stehen.

http://www.iww.de/asr/archiv/rechtsprobleme-im-werkstattalltag-teil-2-barzahlung-bei-abholung-und-werkunternehmerpfandrecht-f20198

AnglerAut  19.05.2018, 12:04
@Kamikaze2001

Ich kenne den Paragraphen.

"Aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangt".

Fällt dir was auf ? Die Reifen sind nicht aufgrund eines Werkvertrages in seinen Besitz gelangt, sondern aufgrund einer Verwahrung. Das Auto dürfte er eventuell einbehalten, die Reifen nicht.

Es bleibt nur der § 273 BGB und für diesen gibt es keine fällige Forderung.

Kamikaze2001  19.05.2018, 12:08
@AnglerAut

Könnte man sich nun drüber streiten.
Die Reifen hat die Werkstatt sich ja nicht einfach vom Auto abmontiert, die sind vermutlich im Rahmen einer Reparatur oder des anschließenden Reifenwechsels, der sogar mit im Rahmen einer (oder der besagten) Reparatur in seinen Besitz gekommen.

Monti55  19.05.2018, 14:41
@Kamikaze2001

Wie auch immer die Reifen in die Werkstatt gelangt sind - es gibt keine (über)fällige Forderung, solange die raten pünktlich bezahlt werden. Die Ansage, dass endere das manchmal nicht tun ist irrelevant.