Darf Arbeitgeber Lohn als Strafe einbehalten?

6 Antworten

Eine persönliche Meldung ist nicht erforderlich. Du könntest ja auch bewusstlos sein oder deine Stimme verloren haben.

Außerdem ist eine "Geldstrafe" im Arbeitsverhältnis nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorgesehen, die es hier sicherlich nicht gibt. Selbst wenn es eine Verletzung deiner Pflichten gegeben hätte, könnte man allenfalls über eine Abmahnung reden.

Fordere deinen Betrieb auf, dir den fehlenden Lohn zu zahlen. Begründing:

1. Du hast deine arbeitsrechtlichen Pfichten erfüllt

2. für eine Geldstrafe gibt es keine rechtliche Grundlage

Okay gut, dann werde ich wohl direkt einen Anwalt einschalten müssen da ich schon mehrfach darauf hingewiesen habe das das so nicht rechtens ist.

Wollte mich nur nochmal vergewissern.

Danke dir.

So ist es!!!

Ich würde einen Brief aufsetzen und ihn nachweisbar beim Arbeitgeber einreichen. Setz eine Frist von z.B. 1 bis 2 Wochen bis wann das Geld da sein soll. 

Frag doch mal, ob Du Dich auch dann persönlich melden musst, wenn Du im Krankenhaus auf der Intensivstation gelandet bist. Eine persönliche Krankmeldung kann kein Arbeitgeber fordern.

Das Geld darf natürlich nicht einbehalten werden. Jeder Arbeitgeber muss damit rechnen, dass mal ein Arbeitnehmer krank wird.

Kommentar von SeRoWHV , vor 5 Std

Okay gut, dann werde ich wohl direkt einen Anwalt einschalten müssen da ich schon mehrfach darauf hingewiesen habe das das so nicht rechtens ist.

Wollte mich nur nochmal vergewissern.

Danke dir.



Dieses ist nicht zu empfehlen.
In diesem Fall handelt es sich um Arbeitsrecht, du zahlst also deine Anwaltskosten selber.
Dieses belaufen sich auf zwischen 50,00 € bis 249,90€ für die Erstberatung.
Im Zweifel ist hier der Anwalt aber noch nicht für dich und dein erhofftes Geld tätig geworden.
Von daher macht es hier mehr Sinn, gleich beim Arbeitsgericht Klage einzureichen.
Dazu benötigst du keinen Anwalt und man wird dir bei Gericht mit der Formulierung der Klage helfen.

Die Sache sollte durchaus bereits im Gütetermin erledigt werden können, sodass für dich dann quasi keine Kosten entstehen.

Du hast dich ordnungsgemäß krank gemeldet. "Strafen" darf ein Arbeitgeber überhaupt nicht.